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Wie verhalte ich mich, wenn mir ein Fahrzeug des Rettungsdienstes im Straßenverkehr begegnet?

Das, was die meisten Menschen kennen, ist die Rettungsgasse. Nur wo bildet man diese tatsächlich?

Die Rettungsgasse wird, egal wie viele Spuren eine Autobahn hat, immer zwischen der äußersten linken Spur und der daran anschließenden gebildet. Wenn alle Pkws und Lkws jeweils an den äußersten Rand fahren (die auf der linken Spur LINKS, die auf der anschließenden Spur RECHTS), passt ein Rettungswagen ohne Probleme dort durch.

Auf der Landstraße und in Ortschaften ist es etwas anders:

Hier sollten Sie, wenn Sie einen Rettungswagen (RTW) oder ein Notarzteinsatzfahrzeug (NEF) mit eingeschaltetem Blaulicht im Rückspiegel oder auch von vorne entgegenkommen sehen, den Blinker nach rechts einschalten, die Geschwindigkeit langsam drosseln und stehen bleiben. Wichtig ist es, darauf zu achten, dass Sie niemals direkt gegenüber einem anderen Pkw stehen, sondern dass Sie immer Versetzt zueinanderstehen.

· Bremsen Sie niemals abrupt ab, denn der Pkw, der hinter Ihnen fährt könnte dann auf Sie auffahren!

· Halten Sie generell im Straßenverkehr immer ausreichend Abstand zu dem Vorausfahrenden Fahrzeug – in 99% der Fälle sind SIE als auffahrender Verkehrsteilnehmer Schuld!

· Überholen Sie keine Fahrzeuge, wenn diese Blinken und stehen bleiben, sondern vergewissern Sie sich erst, ob ein Rettungswagen oder Notarzteinsatzfahrzeug zu sehen/hören ist.

Die Verhaltensweisen gelten selbstverständlich auch für alle anderen Fahrzeuge mit eingeschaltetem Blaulicht!

Interessant zu wissen:

Rettungswägen können aus Sicherheitsgründen höchstens 130 km/h fahren. Grade auf der Autobahn sind die Autofahrer darüber oft verwundert.

Manchmal ist es notwendig, einen so genannten Schontransport durchzuführen. Hier fährt die Besatzung trotz eingeschalteter Sonderrechtsanlage oft nicht schneller als 30-50 km/h. Dies ist zum Beispiel wichtig, wenn ein Patient große Schmerzen hat, beispielsweise im Rücken.

Bitte denken Sie daran, dass die Besatzungen der Rettungsdienstlichen Fahrzeuge ihre Sonderrechtsanlage (Blaulicht/Martinshorn) nur anschalten, wenn es um kritische gesundheitliche Zustände von Patienten geht. Deshalb bitten wir Sie:

MACHEN SIE DEN FAHRZEUGEN PLATZ, und haben Sie Verständnis, dass die Besatzungen nicht immer erst einen Parkplatz suchen können, wenn Sie zu einer kranken oder verletzten Person gerufen werden!

Ihnen könnte es auch mal so ergehen und dann möchten Sie ebenfalls so schnell, wie möglich Hilfe!