Kursangebot

Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte

Betreuungskräfte in Beschäftigung müssen gemäß den Richtlinien nach gemäß §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) zur Erhaltung der Qualifikation jährlich eine Fortbildung von 16 Stunden absolvieren.

In dieser Fortbildung besprechen wir die Situationen Ihres Berufsalltags, die Ihnen Sorge bereiten und geben Ihnen Tipps, wie Sie bestimmte Situationen anders meistern können.

Des Weiteren gehen wir wiederholend auf Krankheitsbilder wie Demenz, geistige Behinderung und psychische Behinderung ein. Hier möchten wir Ihnen verschiedene Umgangsweisen vorstellen und Erfahrungen mit Ihnen besprechen.

Außerdem zeigen wir Ihnen Beschäftigungen, die das geistige Training und die Motorik der Pflegebedürftigen fördert.

Themen:

  • Erlebenswelt Demenz/Demenz ist eine Krankheit!
  • Herausforderndem Verhalten begegnen
  • Kommunikation mit Demenzerkrankten Personen
  • Selbstfürsorge

 

Dauer:       16 Unterrichtseinheiten (2 Tage mit je 8 UE)

Kosten:      Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.