Viele Pflegekräfte haben 2024 noch einen 7-stündigen Spritzenschein-Kurs absolviert. Seit dem 01.04.2024 wird dieser kurze Kurs von den Krankenkassen nicht mehr anerkannt. Ohne Nachschulung drohen hohe Rückzahlungen!
Rechtliche Grundlagen: „Wer darf spritzen?“ Wusstest du, dass jede Injektion ohne ausdrückliche Einwilligung und ohne Delegation eine Straftat darstellen kann? Ja, du hast richtig gelesen: Injektionen fallen unter den Tatbestand der Körperverletzung nach § 223 StGB. Aber keine Sorge: Du darfst unter bestimmten Bedingungen sehr wohl Injektionen durchführen – nämlich dann, wenn folgende Voraussetzungen erfüllt sind: – Du wurdest geschult und hast deine Kompetenzen nachgewiesen. – Eine ärztliche oder fachpflegerische Delegation liegt vor. – Du kennst den Ablauf und fühlst dich sicher in der Ausführung. Besonders wichtig ist: Du trägst Verantwortung für dein Handeln. Wenn du dich unsicher fühlst, ist es dein gutes Recht (und sogar deine Pflicht), die Delegation abzulehnen. Tipp: In unserem Spritzenschein-Kurs bekommst du genau das Wissen, das du brauchst, um rechtlich sicher zu arbeiten! Direkt einbuchen: Kurs für Spritzenschein – Der Dozent