Fachgerechte Betreuung nach SGB XI

BEVORSTEHENDE KURSE

Bevorstehende Kurse auf einem Blick und mit wenigen Klicks buchbar.

Weitere spannende Kurse

Diese weiteren Kurse bieten wir in diesem Bereich an.
Fachsprache Deutsch im Gesundheitswesen

Bildung fürs Herz, Know-how für die Pflege

Zum Kurs
Pflege

Mit Empathie und Fachkenntnis: Entdecke die Kunst der Pflege.

Zum Kurs
Pharmakologie

Der Schlüssel zur sicheren Medikamentenanwendung

Zum Kurs
Krankheitslehre (Refresh)

Wissen für eine gesündere Zukunft!

Zum Kurs
Demenz

Demenz verstehen, Fürsorge verstärken.

Zum Kurs
Beatmungsfortbildung

Atemnot überwinden, Leben retten!

Zum Kurs
Anatomie und Physiologie

Verstehen, wie der Körper funktioniert!

Zum Kurs
Mundpflege

Lächeln bewahren, Gesundheit fördern!

Zum Kurs

gallerIE

  • Brandschutzhelfer werden speziell ausgebildet, um im Falle eines Brandes oder einer anderen Notfallsituation in einem Gebäude zu helfen. Sie erhalten Schulungen in Brandbekämpfung, Evakuierungstechniken, dem Gebrauch von Feuerlöschern und anderen wichtigen Aspekten des Brandschutzes. Im Ernstfall unterstützen sie die Evakuierung von Personen aus einem gefährdeten Bereich und helfen dabei, Brände einzudämmen, bevor die Feuerwehr eintrifft. #brandschutz #brandschutzhelfer #brandsicherheit #feuer #brand #derdozent #evakuierung #feuerwehr #ffw
  • Bereit für Sicherheit! 🔥🚨Feuermelder und Brandmeldesysteme sind die wahren Helden, wenn es um den Schutz unseres Lebens und unserer Werte geht! 🔥🚨 Von der frühzeitigen Erkennung bis zur schnellen Alarmierung spielen sie eine entscheidende Rolle im Brandschutz.🔥 Frühzeitige Erkennung: Feuermelder und Brandmeldesysteme erkennen Rauch oder Hitze frühzeitig, noch bevor Flammen auftreten. Dies ermöglicht eine schnellere Reaktion und Evakuierung.🚨 Schnelle Alarmierung: Sobald ein Feuermelder oder Brandmeldesystem ausgelöst wird, sendet es sofortige Alarme aus, um Personen im Gebäude zu warnen und die Feuerwehr zu benachrichtigen.💡 Tipp: Stelle sicher, dass deine Feuermelder und Brandmeldesysteme regelmäßig getestet und gewartet werden, um ihre Zuverlässigkeit zu gewährleisten!#feuer #rauchmelder #alarm #brand #brandschutz #brandgefahr #sicherheit #bma #rauch #flamme #brandsicherheit #derdozent #brandschutznord
  • 🌿 𝐀𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐇𝐮𝐧𝐝𝐞𝐛𝐞𝐬𝐢𝐭𝐳𝐞𝐫! 🚨 Xylit kann für unsere pelzigen Freunde lebensgefährlich sein! 🐾𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐗𝐲𝐥𝐢𝐭? Diese natürliche Substanz wird als Zuckerersatz verwendet, aber für Hunde kann sie eine echte Gefahr darstellen. Selbst kleinste Mengen können zu einer tödlichen Unterzuckerung führen und im schlimmsten Fall zum Leberversagen!𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐢𝐬𝐭 𝐗𝐲𝐥𝐢𝐭 𝐟ü𝐫 𝐇𝐮𝐧𝐝𝐞 𝐬𝐨 𝐠𝐞𝐟ä𝐡𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡? Wenn Hunde Xylit aufnehmen, führt dies zu einer massiven Insulinausschüttung, die zu einer Unterzuckerung führt. Die Symptome können innerhalb von Minuten auftreten und zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen!𝐖𝐚𝐬 𝐬𝐨𝐥𝐥𝐭𝐞𝐬𝐭 𝐝𝐮 𝐭𝐮𝐧, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐝𝐞𝐢𝐧 𝐇𝐮𝐧𝐝 𝐗𝐲𝐥𝐢𝐭 𝐠𝐞𝐟𝐫𝐞𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐡𝐚𝐭? Sofortige ärztliche Hilfe ist unerlässlich! Kontaktiere sofort einen Tierarzt, auch auf dem Weg dorthin. Ein Notfall-Kit mit Honig kann helfen, Unterzuckerungssymptome zu mildern, aber nur ein Tierarzt kann eine angemessene Behandlung bieten!🚫 𝐕𝐞𝐫𝐦𝐞𝐢𝐝𝐞 𝐑𝐢𝐬𝐢𝐤𝐞𝐧! Halte Produkte mit Xylit von deinem Hund fern und sei vorsichtig, welche Lebensmittel du ihm gibst! Ein wachsames Auge und schnelles Handeln können Leben retten! 🐶💚#xylit #erstehilfeamhund #hunderettung #xylitgefahr #hundeernährung #tiergesundheit #hundeliebe #notfallplan #tierarz #sicherheitfüralle #vorsicht #hund #tiergesund #xylitwarnung #gesundehunde #haustierliebe #hundeernährungstipps #sicherheitstipps
  • Heute haben wir, das Team der Dozent, einen weiteren faszinierenden Erste-Hilfe-Kurs für Hunde erfolgreich abgeschlossen. Ein besonderer Dank geht an unsere vierbeinige Mitarbeiterin Judy, die wieder einmal eine herausragende Leistung gezeigt hat. Bist du sicher, dass du weißt, wie man handelt, wenn dein treuer Begleiter etwas Giftiges frisst, wie man eine Hundeherzdruckmassage korrekt durchführt oder einen Pfotenverband anlegt? Lerne diese lebensrettenden Fähigkeiten und mehr bei unseren nächsten Kursen. Melde dich jetzt an und sei darauf vorbereitet, deinem Hund in jeder Situation zu helfen!#erstehilfe #erstehilfeamhund #hunde #hundeliebe #hundeliebegrenzenlos #hundeleben #rettungshund #henstedtulzburg #kaltenkirchen #norderstedt #hamburg #badbramstedt #segeberg #schleswigholstein  #derdozent
  • Habt ihr euch schon einmal gefragt, warum wir so sehr auf Süßigkeiten schwören, obwohl wir wissen, dass sie nicht gerade die gesündeste Wahl sind? 🤔🍭 Süßigkeiten mögen zwar lecker sein, aber sie bergen auch einige ernsthafte Gefahren für unsere Gesundheit. Hier sind ein paar Gründe, warum wir uns bewusst sein sollten:◆ Zuckerüberlastung: Süßigkeiten sind oft vollgepackt mit raffiniertem Zucker, der unseren Blutzuckerspiegel in die Höhe schnellen lässt und dann schnell wieder sinken lässt. Dieses Auf und Ab kann zu Energielosigkeit, Stimmungsschwankungen und sogar langfristig zu Diabetes führen.◆ Zahnprobleme: Der hohe Zuckergehalt in Süßigkeiten ist eine Einladung für Karies und andere Zahnprobleme. Unsere Zähne sind nicht darauf ausgelegt, ständig Zucker ausgesetzt zu sein, was zu schweren Schäden führen kann.◆ Gewichtszunahme: Der regelmäßige Konsum von Süßigkeiten kann leicht zu einer übermäßigen Kalorienaufnahme führen, was wiederum zu Gewichtszunahme und sogar Fettleibigkeit führen kann. Die leeren Kalorien in Süßigkeiten bieten keine Nährstoffe, die unser Körper braucht.◆ Suchtpotenzial: Ja, Süßigkeiten können süchtig machen! Der hohe Gehalt an Zucker und Fett kann dazu führen, dass unser Gehirn ähnlich reagiert wie bei Drogen, was zu einem Verlangen nach immer mehr Süßigkeiten führt.Lasst uns also bewusster mit unserem Süßigkeitenkonsum umgehen und stattdessen nach gesünderen Alternativen greifen! 🥕🍏 Eure Gesundheit wird es euch danken! 💪 #gesundheit #ernährung #ernährungsberatung #ernährungsumstellung #diabetes #zucker #zuckerfrei #sucht #suchtgefahr #kuchen #süßigkeiten #derdozent
  • Wohlbefinden durch bewusstes Essen! 🥗💖In der Seniorenpflege ist eine ausgewogene Ernährung der Schlüssel zu Gesundheit und Lebensqualität! 🌿💪 Als Pflegekraft oder Angehöriger können wir mit einfachen Schritten sicherstellen, dass unsere Senioren die Nährstoffe erhalten, die sie brauchen:◆ Proteine für Kraft und Energie: Füge magere Proteinquellen wie Geflügel, Fisch oder Hülsenfrüchte zu den Mahlzeiten hinzu.◆ Ballaststoffe für eine gesunde Verdauung: Bunte Gemüse- und Obstsorten sowie Vollkornprodukte fördern die Darmgesundheit.◆ Kalzium und Vitamin D für starke Knochen: Milchprodukte und grünes Blattgemüse nicht vergessen!◆ Hydration nicht vergessen: Ermutige zu regelmäßigem Wasser trinken, um Dehydration zu vermeiden.◆ Mit Liebe und Sorgfalt servieren: Nahrhafte Mahlzeiten sollten nicht nur gesund, sondern auch ansprechend sein.Gemeinsam können wir sicherstellen, dass unsere Senioren jede Mahlzeit genießen und sich wohlfühlen! 💖#pflege #ernährung #gesundheit #liebe #essen #obst #gemüse #senior #leben #energie #vitamine #kraft #derdozent #pflegeheim #pflegekraft #pflegehelfer #betreuung #betreuungskraft
  • Wenn im Büro umgeräumt wird...#frauenpower #derdozent
  • 🚨 Wusstest du schon? Der ACLS Provider Kurs ist mehr als nur ein Training - es ist ein Abenteuer in der Welt der Notfallmedizin! Hier sind einige faszinierende Fakten, die du über den Kurs wissen solltest:◆ Adrenalin-Pumpende Action: Der Kurs lehrt fortgeschrittene Techniken zur Behandlung von lebensbedrohlichen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, darunter die Verwendung von Defibrillatoren und lebensrettenden Medikamenten.◆ Team Avengers: Teamarbeit ist der Schlüssel! Der Kurs betont die Wichtigkeit effektiver Kommunikation und Zusammenarbeit, um Leben zu retten.◆ Zertifizierung der Heldentaten: Absolventen erhalten eine weltweit anerkannte Zertifizierung, die ihnen Superkräfte für zwei Jahre verleiht!◆ Simulationstraining: Realistische Szenarien ermöglichen es den Teilnehmern, praktische Erfahrungen zu sammeln und ihre Fähigkeiten unter Druck zu testen.◆ Aktualisierungen: Der Kurs basiert auf den neuesten Richtlinien der American Heart Association und integriert ständig neue Entwicklungen und Behandlungsprotokolle.Bereit, deine Superkräfte zu entfesseln und Leben zu retten? Melde dich jetzt für den ACLS Provider Kurs an und werde zum echten Lebensretter! 💪🏥#ACLS #lebensretter #notfall #notfallmedizin #erstehilfe #herz #defibrillator #held #ausbildung #gesundheit #AHA #americanheartassociation #arzt #krankenpflege #rettungsdienst #derdozent

UNSER TEAM

Cornelia Brussat

Buchhaltung

Katrin Albert

Qualitätsmanagement

Ulrike Krüger-Schmukal

Lehrgangsmanagerin Pflege & Betreuung I Personaleinsatzplanung I Fachbereich Erste-Hilfe

Marianne Nitschmann

Marketing I EDV I Materialwesen I Verwaltung

Anika Kirste

Buchhaltung I Vertrieb I Fachbereich Brandschutz

Jasmin Leder

Personalverwaltung I Fachbereich Betriebssanitäter, Notfalltraining & ACLS

Christian Leder

Geschäftsführer

Sarah Keller

Dozentin

Janne Schmilgies

Dozentin

Christian Renaudin

Dozent

Warum der dozent

Wir sichern Ihnen die bestmögliche Qualität Ihres Seminars zu! Unsere Dozenten beherrschen ihre jeweilige Methodik und sind auf dem aktuellsten Wissensstand; die eigenen Schulungsräume sind einladend und bestens ausgestattet
Innovationsfreude

Wir setzen auf kreative Köpfe

Dynamisches Umfeld

Langeweile gibt es bei uns nicht

24 / 7

Durchgehende Erreichbarkeit durch unsere Notfallnummer

Gestaltungsfreiraum

Wir passen uns Ihren Bedürfnissen an

Anerkannte Zertifikate

Nachweis des erlernten Wissens

Fachkompetenz

Von Experten lernen

Das sagen unsere kunden

Der Erste-Hilfe-Kurs hat bei uns in der Firma, der avanti GmbH, stattgefunden. Die Terminfindung, die allgemeine Organisation und auch die spätere Abrechnung ging problemlos und sehr schnell. Unsere Dozentin, welche vom Fach kommt, hat den Kurs informativ und unterhaltsam durchgeführt und ist auch auf unsere Fragen, egal wie komisch sie waren, eingegangen. Viele Kollegen und ... Hendrik Timm

Hendrik Timm

Kompetenz, Fachwissen und ein lockeres Klima haben mich überzeugt ! Die Vermittlung der Themen war sehr gut und man ist super mit auf die Reise genommen worden. Absolut empfehlenswert im Rhein-Main Gebiet.

Erl König

Das Training war sehr aufschlussreich und ich konnte mein Wissen zum Thema ACLS und BLS auffrischen. Der Einstieg in das Training beinhaltete Informationen zu einer Medikamentengruppe welche auch notfallmäßig eingesetzt werden kann bzw hin und wieder eingesetzt werden muss.. Ich bin von dem Ablauf des Trainings und der Kompetenz des Dozenten überzeugt und werde zum ... Andress Fischer

Andress Fischer

Ich habe am 02.06. den Ersthelfer Kurs in Henstedt-Ulzburg besucht. Tolle Dozentin, sie hat das Thema ganz anders rüber gebracht. Mit viel Freude und viel Spaß. Ich komme wieder!

Manuel Spitzeck

der kursablauf

1

Lorem ipsum dolor sit amet consectetur

Lorem ipsum dolor sit amet, consectetur adipiscing elit. Nullam auctor arcu sed sem rutrum ornare. Nullam pretium dolor

2

Nam vulputate velit in at maximus accumsan.

Nullam pharetra a nisi semper vestibulum sapien metus, lobortis at lectus at, volutpat pharetra eros. Suspendisse efficitur.

3

estibulum consectetur lorem vestibulum.

Morbi feugiat ipsum posuere tortor mollis, id suscipit orci accumsan mauris accumsan blandit nulla. Nulla non feugiat sem.

FAQ

„Alltagsbegleiter“ und „Betreuungskraft“ sind Begriffe, die im Kontext der Unterstützung von Menschen, insbesondere älteren Menschen oder Menschen mit besonderen Bedürfnissen, verwendet werden. Hier ist eine Erklärung der beiden Begriffe:

Alltagsbegleiter:
Ein Alltagsbegleiter ist eine Person, die anderen Menschen im Alltag hilft, insbesondere älteren Menschen oder Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen. Die Hauptaufgabe eines Alltagsbegleiters besteht darin, die Lebensqualität und Unabhängigkeit der betreuten Person zu fördern. Dies kann Aktivitäten wie Gesellschaft leisten, Einkaufen, Kochen, Spazierengehen, Unterstützung bei der Körperpflege und bei administrativen Aufgaben beinhalten. Alltagsbegleiter können sowohl professionelle Pflegekräfte als auch Freiwillige sein.
Betreuungskraft:
Eine Betreuungskraft ist eine Person, die professionell in der Betreuung und Pflege von Menschen arbeitet, die Unterstützung benötigen. Dies kann sowohl in häuslicher Umgebung als auch in Pflegeeinrichtungen wie Altenheimen oder Pflegeheimen erfolgen. Betreuungskräfte können eine Vielzahl von Aufgaben übernehmen, darunter die Unterstützung bei der Grundpflege, der Medikamentenverabreichung, der sozialen Betreuung und der Freizeitgestaltung. Sie sind oft ein wichtiger Bestandteil des Pflegeteams und arbeiten unter Anleitung von qualifiziertem medizinischem Fachpersonal wie Krankenschwestern oder Pflegern.

In Deutschland gibt es spezifische Anforderungen und Qualifikationen, um als Betreuungskraft zu arbeiten. Die genauen Voraussetzungen können je nach Bundesland und Art der Betreuung variieren. Hier sind einige allgemeine Informationen:

Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (ehemals § 87b SGB XI):
In Deutschland ist die Arbeit als Betreuungskraft im Bereich der Altenpflege durch das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI sind speziell für die Betreuung und Aktivierung von älteren Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten qualifiziert.
Qualifikation:
Um als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie eine Schulung bei uns absolvieren und eine entsprechende Qualifikation erwerben. Diese Schulung dauert mindestens 160 Stunden.
Inhalte der Schulung:
Die Schulung umfasst Themen wie Kommunikation, Biografiearbeit, Aktivierung und Beschäftigung von Senioren, rechtliche und ethische Aspekte der Pflege, Umgang mit herausforderndem Verhalten und Demenzbetreuung.
Praktikum:
In der Regel ist auch ein Praktikum von mindestens 80 Stunden in einer Einrichtung der Altenpflege erforderlich, um die Qualifikation abzuschließen.
Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung und des Praktikums erhalten Sie ein Zertifikat als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI.

In Deutschland gibt es spezifische Anforderungen und Qualifikationen, um als Betreuungskraft zu arbeiten. Die genauen Voraussetzungen können je nach Bundesland und Art der Betreuung variieren. Hier sind einige allgemeine Informationen:

Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (ehemals § 87b SGB XI):
In Deutschland ist die Arbeit als Betreuungskraft im Bereich der Altenpflege durch das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI sind speziell für die Betreuung und Aktivierung von älteren Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten qualifiziert.
Qualifikation:
Um als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie eine Schulung bei uns absolvieren und eine entsprechende Qualifikation erwerben. Diese Schulung dauert mindestens 160 Stunden.
Inhalte der Schulung:
Die Schulung umfasst Themen wie Kommunikation, Biografiearbeit, Aktivierung und Beschäftigung von Senioren, rechtliche und ethische Aspekte der Pflege, Umgang mit herausforderndem Verhalten und Demenzbetreuung.
Praktikum:
In der Regel ist auch ein Praktikum von mindestens 80 Stunden in einer Einrichtung der Altenpflege erforderlich, um die Qualifikation abzuschließen.
Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung und des Praktikums erhalten Sie ein Zertifikat als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI.

In Deutschland gibt es spezifische Anforderungen und Qualifikationen, um als Betreuungskraft zu arbeiten. Die genauen Voraussetzungen können je nach Bundesland und Art der Betreuung variieren. Hier sind einige allgemeine Informationen:

Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (ehemals § 87b SGB XI):
In Deutschland ist die Arbeit als Betreuungskraft im Bereich der Altenpflege durch das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI sind speziell für die Betreuung und Aktivierung von älteren Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten qualifiziert.
Qualifikation:
Um als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie eine Schulung bei uns absolvieren und eine entsprechende Qualifikation erwerben. Diese Schulung dauert mindestens 160 Stunden.
Inhalte der Schulung:
Die Schulung umfasst Themen wie Kommunikation, Biografiearbeit, Aktivierung und Beschäftigung von Senioren, rechtliche und ethische Aspekte der Pflege, Umgang mit herausforderndem Verhalten und Demenzbetreuung.
Praktikum:
In der Regel ist auch ein Praktikum von mindestens 80 Stunden in einer Einrichtung der Altenpflege erforderlich, um die Qualifikation abzuschließen.
Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung und des Praktikums erhalten Sie ein Zertifikat als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI.

Betreuungskräfte spielen in vielen Pflege- und Betreuungseinrichtungen, insbesondere im Bereich der Alten- und Behindertenhilfe, eine wichtige Rolle. Ihre Hauptaufgabe ist es, Menschen mit körperlichen, geistigen oder seelischen Beeinträchtigungen im Alltag zu unterstützen und ihnen eine höhere Lebensqualität zu ermöglichen. Die spezifischen Aufgaben können je nach Einrichtung, Zielgruppe und individuellen Bedürfnissen der Betreuten variieren.

Hier sind einige der typischen Aufgaben einer Betreuungskraft:

Begleitung im Alltag: Unterstützung der betreuten Personen bei alltäglichen Tätigkeiten, wie z.B. beim Einkaufen, Kochen oder beim Arztbesuch.
Förderung der Kommunikation: Gespräche führen, Vorlesen oder das Anhören von Sorgen und Wünschen.
Freizeitgestaltung: Organisieren und Durchführen von Freizeitaktivitäten, z.B. Spaziergänge, Basteln, Spiele oder Musizieren.
Soziale Integration: Hilfe bei der Teilnahme am gesellschaftlichen Leben, z.B. durch den Besuch von Veranstaltungen oder Treffen mit Freunden.
Emotionale Unterstützung: Trost spenden, bei Ängsten und Sorgen beistehen.
Förderung von Mobilität: Unterstützung bei körperlichen Übungen, Spaziergängen oder anderen Aktivitäten zur Erhaltung oder Verbesserung der körperlichen Mobilität.
Erinnerungsarbeit: Bei Demenzerkrankten kann die Arbeit mit Erinnerungen helfen, die kognitive Leistungsfähigkeit zu fördern und das Selbstwertgefühl zu stärken.
Zusammenarbeit mit anderen Fachkräften: Abstimmung und Kommunikation mit anderen Pflege- und Therapiefachkräften, um den bestmöglichen Betreuungsplan für die betreute Person zu erstellen.
Dokumentation: Führen von Betreuungsprotokollen und Dokumentationen über den Zustand und die Aktivitäten der betreuten Personen.
Fort- und Weiterbildung: Regelmäßige Teilnahme an Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen, um stets auf dem aktuellen Stand in Bezug auf Betreuungsmethoden und -techniken zu bleiben.
Es ist wichtig zu beachten, dass Betreuungskräfte in der Regel keine medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten übernehmen, es sei denn, sie haben eine entsprechende Zusatzqualifikation. Ihr Hauptaugenmerk liegt auf der sozialen und aktivierenden Betreuung der ihnen anvertrauten Personen.

Der §43b SGB XI (früher bekannt als §87b) regelt die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, z.B. aufgrund von Demenz, sollen durch zusätzliche Betreuungskräfte Unterstützung erhalten. Diese zusätzlichen Betreuungskräfte sind speziell geschult, um die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe zu erfüllen.

Der §43b SGB XI (früher bekannt als §87b) regelt die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, z.B. aufgrund von Demenz, sollen durch zusätzliche Betreuungskräfte Unterstützung erhalten. Diese zusätzlichen Betreuungskräfte sind speziell geschult, um die besonderen Bedürfnisse dieser Zielgruppe zu erfüllen.

Die Aufgaben der Betreuungskräfte nach §43b umfassen:

Individuelle Einzelbetreuung: Hierbei geht es um die individuelle Zuwendung zu einem Bewohner, wie z.B. Gespräche, Vorlesen oder Spaziergänge.
Gruppenbetreuung: Organisation und Durchführung von Gruppenaktivitäten, wie z.B. Singen, Basteln oder Gedächtnistraining.
Alltagsbegleitung: Unterstützung bei alltäglichen Tätigkeiten, die dem Bewohner Freude bereiten und seine Selbstständigkeit fördern, wie z.B. das Zubereiten von einfachen Mahlzeiten, Gartenarbeit oder das Pflegen von Pflanzen.
Begleitung zu externen Veranstaltungen: Unterstützung und Begleitung bei Ausflügen oder anderen Veranstaltungen außerhalb der Pflegeeinrichtung.
Unterstützung bei der Tagesstrukturierung: Hilfe bei der Gestaltung eines sinnvollen Tagesablaufs.
Biografiearbeit: Arbeit mit den individuellen Lebensgeschichten der Bewohner, um deren Persönlichkeit und Vorlieben besser zu verstehen und die Betreuung entsprechend anzupassen.
Kooperation mit anderen Berufsgruppen: Abstimmung und Zusammenarbeit mit Pflegefachkräften, Therapeuten und anderen relevanten Berufsgruppen in der Einrichtung.
Dokumentation: Dokumentation der durchgeführten Betreuungsmaßnahmen und Beobachtung des Zustands der Bewohner.
Teilnahme an Dienstbesprechungen: Regelmäßiger Austausch mit anderen Teammitgliedern über die Bedürfnisse und den Zustand der Bewohner.
Fort- und Weiterbildung: Betreuungskräfte nach §43b sind verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen, um ihre Kenntnisse und Fähigkeiten zu erweitern und aktuell zu halten.
Die zusätzliche Betreuung nach §43b SGB XI hat das Ziel, das Wohlbefinden, die soziale Teilhabe und die Lebensqualität von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz zu fördern und zu erhalten. Es geht dabei nicht um pflegerische oder medizinische Tätigkeiten, sondern um soziale und aktivierende Betreuungsangebote.

Der §43b SGB XI und der §53c SGB XI regeln beide den Einsatz von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Allerdings gibt es inhaltliche Unterschiede und spezifische Regelungen, die die beiden Paragraphen voneinander abgrenzen.

Bezeichnung:
§43b: Dieser Paragraph war früher als §87b bekannt. Hier geht es um zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in stationären Einrichtungen.
§53c: Dieser Paragraph trat mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft und erweiterte den Anwendungsbereich der zusätzlichen Betreuungskräfte auch auf teilstationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste.
Anwendungsbereich:
§43b: Bezieht sich auf vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
§53c: Bezieht sich sowohl auf teilstationäre Einrichtungen (z.B. Tages- oder Nachtpflege) als auch auf ambulante Pflegedienste.
Zielgruppe:
Beide Paragraphen richten sich an Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, insbesondere bei Demenzerkrankungen oder anderen geistigen Beeinträchtigungen.
Finanzierung:
Die Finanzierung der zusätzlichen Betreuungskräfte erfolgt in beiden Fällen über die Pflegeversicherung. Je nach Pflegegrad der betreuten Personen gibt es unterschiedliche Zuweisungen für Betreuungskräfte.
Aufgabenbereich:
In beiden Paragraphen geht es primär um soziale Betreuung und Aktivierung. Es geht nicht um medizinische oder pflegerische Tätigkeiten, sondern um Unterstützungsangebote, die das Wohlbefinden und die soziale Teilhabe der betroffenen Personen fördern.
Qualifikationsanforderungen:
Für Betreuungskräfte gibt es sowohl nach §43b als auch nach §53c spezielle Schulungs- und Qualifikationsanforderungen.
Zusammengefasst: Der Hauptunterschied zwischen §43b und §53c SGB XI liegt im Anwendungsbereich. Während §43b für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt, erweitert §53c den Einsatzbereich der zusätzlichen Betreuungskräfte auf teilstationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste. Beide Paragraphen haben das Ziel, die Lebensqualität von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz durch zusätzliche soziale und aktivierende Betreuungsangebote zu verbessern.

Der §43b SGB XI und der §53c SGB XI regeln beide den Einsatz von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Allerdings gibt es inhaltliche Unterschiede und spezifische Regelungen, die die beiden Paragraphen voneinander abgrenzen.

Bezeichnung:
§43b: Dieser Paragraph war früher als §87b bekannt. Hier geht es um zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in stationären Einrichtungen.
§53c: Dieser Paragraph trat mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft und erweiterte den Anwendungsbereich der zusätzlichen Betreuungskräfte auch auf teilstationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste.
Anwendungsbereich:
§43b: Bezieht sich auf vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
§53c: Bezieht sich sowohl auf teilstationäre Einrichtungen (z.B. Tages- oder Nachtpflege) als auch auf ambulante Pflegedienste.
Zielgruppe:
Beide Paragraphen richten sich an Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, insbesondere bei Demenzerkrankungen oder anderen geistigen Beeinträchtigungen.
Finanzierung:
Die Finanzierung der zusätzlichen Betreuungskräfte erfolgt in beiden Fällen über die Pflegeversicherung. Je nach Pflegegrad der betreuten Personen gibt es unterschiedliche Zuweisungen für Betreuungskräfte.
Aufgabenbereich:
In beiden Paragraphen geht es primär um soziale Betreuung und Aktivierung. Es geht nicht um medizinische oder pflegerische Tätigkeiten, sondern um Unterstützungsangebote, die das Wohlbefinden und die soziale Teilhabe der betroffenen Personen fördern.
Qualifikationsanforderungen:
Für Betreuungskräfte gibt es sowohl nach §43b als auch nach §53c spezielle Schulungs- und Qualifikationsanforderungen.
Zusammengefasst: Der Hauptunterschied zwischen §43b und §53c SGB XI liegt im Anwendungsbereich. Während §43b für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt, erweitert §53c den Einsatzbereich der zusätzlichen Betreuungskräfte auf teilstationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste. Beide Paragraphen haben das Ziel, die Lebensqualität von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz durch zusätzliche soziale und aktivierende Betreuungsangebote zu verbessern.

Der §43b SGB XI und der §53c SGB XI regeln beide den Einsatz von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Allerdings gibt es inhaltliche Unterschiede und spezifische Regelungen, die die beiden Paragraphen voneinander abgrenzen.

Bezeichnung:
§43b: Dieser Paragraph war früher als §87b bekannt. Hier geht es um zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in stationären Einrichtungen.
§53c: Dieser Paragraph trat mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft und erweiterte den Anwendungsbereich der zusätzlichen Betreuungskräfte auch auf teilstationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste.
Anwendungsbereich:
§43b: Bezieht sich auf vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
§53c: Bezieht sich sowohl auf teilstationäre Einrichtungen (z.B. Tages- oder Nachtpflege) als auch auf ambulante Pflegedienste.
Zielgruppe:
Beide Paragraphen richten sich an Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, insbesondere bei Demenzerkrankungen oder anderen geistigen Beeinträchtigungen.
Finanzierung:
Die Finanzierung der zusätzlichen Betreuungskräfte erfolgt in beiden Fällen über die Pflegeversicherung. Je nach Pflegegrad der betreuten Personen gibt es unterschiedliche Zuweisungen für Betreuungskräfte.
Aufgabenbereich:
In beiden Paragraphen geht es primär um soziale Betreuung und Aktivierung. Es geht nicht um medizinische oder pflegerische Tätigkeiten, sondern um Unterstützungsangebote, die das Wohlbefinden und die soziale Teilhabe der betroffenen Personen fördern.
Qualifikationsanforderungen:
Für Betreuungskräfte gibt es sowohl nach §43b als auch nach §53c spezielle Schulungs- und Qualifikationsanforderungen.
Zusammengefasst: Der Hauptunterschied zwischen §43b und §53c SGB XI liegt im Anwendungsbereich. Während §43b für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt, erweitert §53c den Einsatzbereich der zusätzlichen Betreuungskräfte auf teilstationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste. Beide Paragraphen haben das Ziel, die Lebensqualität von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz durch zusätzliche soziale und aktivierende Betreuungsangebote zu verbessern.

Der §43b SGB XI und der §53c SGB XI regeln beide den Einsatz von zusätzlichen Betreuungskräften in Pflegeeinrichtungen in Deutschland. Allerdings gibt es inhaltliche Unterschiede und spezifische Regelungen, die die beiden Paragraphen voneinander abgrenzen.

Bezeichnung:
§43b: Dieser Paragraph war früher als §87b bekannt. Hier geht es um zusätzliche Betreuungsleistungen für Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz in stationären Einrichtungen.
§53c: Dieser Paragraph trat mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) in Kraft und erweiterte den Anwendungsbereich der zusätzlichen Betreuungskräfte auch auf teilstationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste.
Anwendungsbereich:
§43b: Bezieht sich auf vollstationäre Pflegeeinrichtungen.
§53c: Bezieht sich sowohl auf teilstationäre Einrichtungen (z.B. Tages- oder Nachtpflege) als auch auf ambulante Pflegedienste.
Zielgruppe:
Beide Paragraphen richten sich an Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz, insbesondere bei Demenzerkrankungen oder anderen geistigen Beeinträchtigungen.
Finanzierung:
Die Finanzierung der zusätzlichen Betreuungskräfte erfolgt in beiden Fällen über die Pflegeversicherung. Je nach Pflegegrad der betreuten Personen gibt es unterschiedliche Zuweisungen für Betreuungskräfte.
Aufgabenbereich:
In beiden Paragraphen geht es primär um soziale Betreuung und Aktivierung. Es geht nicht um medizinische oder pflegerische Tätigkeiten, sondern um Unterstützungsangebote, die das Wohlbefinden und die soziale Teilhabe der betroffenen Personen fördern.
Qualifikationsanforderungen:
Für Betreuungskräfte gibt es sowohl nach §43b als auch nach §53c spezielle Schulungs- und Qualifikationsanforderungen.
Zusammengefasst: Der Hauptunterschied zwischen §43b und §53c SGB XI liegt im Anwendungsbereich. Während §43b für stationäre Pflegeeinrichtungen gilt, erweitert §53c den Einsatzbereich der zusätzlichen Betreuungskräfte auf teilstationäre Einrichtungen und ambulante Pflegedienste. Beide Paragraphen haben das Ziel, die Lebensqualität von Menschen mit erheblich eingeschränkter Alltagskompetenz durch zusätzliche soziale und aktivierende Betreuungsangebote zu verbessern.

In der Altenpflege unterstützen Betreuungskräfte Menschen, die aufgrund von Demenz, geistigen Behinderungen oder anderen kognitiven Beeinträchtigungen in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Im Gegensatz zu Pflegefachkräften konzentrieren sie sich hauptsächlich auf die soziale Betreuung und nicht auf medizinische oder körperliche Pflege.

Die Aufgaben einer Betreuungskraft in der Altenpflege können variieren, umfassen jedoch oft Folgendes:

Aktivierung und Beschäftigungsangebote: Gestaltung von Einzel- oder Gruppenaktivitäten wie Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, Basteln, Singen, Vorlesen oder Spaziergänge.
Tagesstrukturierung: Unterstützung bei der Gestaltung eines sinnvollen Tagesablaufs.
Kommunikation: Gespräche führen, Zuhören und emotionale Unterstützung bieten, um den Bewohnern ein Gefühl von Geborgenheit und Zugehörigkeit zu vermitteln.
Begleitung: Zu Veranstaltungen, Arztbesuchen oder anderen Terminen.
Förderung der sozialen Teilhabe: Integration in die Gemeinschaft, Organisation von Festen und Feiern, Einbindung in Alltagsaktivitäten wie Kochen oder Gartenarbeit.
Dokumentation: Die durchgeführten Maßnahmen und Beobachtungen über den Zustand und das Verhalten der Bewohner dokumentieren.
Zusammenarbeit: Enger Kontakt und Austausch mit Pflegefachkräften, Therapeuten und Angehörigen, um individuell auf die Bedürfnisse der Bewohner eingehen zu können.
Weiterbildung und Supervision: Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen besuchen, um über aktuelle Methoden und Ansätze in der Betreuung informiert zu bleiben.
Es ist wichtig zu betonen, dass Betreuungskräfte in der Altenpflege keine medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten ausüben, es sei denn, sie haben eine entsprechende zusätzliche Qualifikation. Ihre Hauptaufgabe liegt in der sozialen Betreuung und Aktivierung der Bewohner.

Die Ausbildung zur Betreuungskraft, ist durch die Richtlinien nach §43b, ehemals §87b Abs. 3 SGB XI, geregelt. Dieser Paragraph betrifft die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen.

Wer als Betreuungskraft in einer solchen Einrichtung arbeiten möchte, muss eine entsprechende Qualifizierung durchlaufen. Die Ausbildung gliedert sich in folgende Teile:

Theoretischer Unterricht: Dieser umfasst in der Regel 160 Unterrichtseinheiten, in denen die angehenden Betreuungskräfte Grundkenntnisse in Bereichen wie Gerontologie, Krankheitsbilder (insbesondere Demenz), Kommunikation und Beschäftigungsangebote erwerben.
Praktikum: Zusätzlich zum theoretischen Unterricht ist ein zweiwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung vorgesehen.
Jährliche Fortbildung: Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung müssen Betreuungskräfte jährlich eine Fortbildung von mindestens 16 Stunden besuchen, um ihre Qualifikation aufrechtzuerhalten.

160 Unterrichtseinheiten Theorie und 80 Stunden Praktikum

In der Altenpflege unterstützen Betreuungskräfte Menschen, die aufgrund von Demenz, geistigen Behinderungen oder anderen kognitiven Beeinträchtigungen in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Im Gegensatz zu Pflegefachkräften konzentrieren sie sich hauptsächlich auf die soziale Betreuung und nicht auf medizinische oder körperliche Pflege.

Die Aufgaben einer Betreuungskraft in der Altenpflege können variieren, umfassen jedoch oft Folgendes:

Aktivierung und Beschäftigungsangebote: Gestaltung von Einzel- oder Gruppenaktivitäten wie Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, Basteln, Singen, Vorlesen oder Spaziergänge.
Tagesstrukturierung: Unterstützung bei der Gestaltung eines sinnvollen Tagesablaufs.
Kommunikation: Gespräche führen, Zuhören und emotionale Unterstützung bieten, um den Bewohnern ein Gefühl von Geborgenheit und Zugehörigkeit zu vermitteln.
Begleitung: Zu Veranstaltungen, Arztbesuchen oder anderen Terminen.
Förderung der sozialen Teilhabe: Integration in die Gemeinschaft, Organisation von Festen und Feiern, Einbindung in Alltagsaktivitäten wie Kochen oder Gartenarbeit.
Dokumentation: Die durchgeführten Maßnahmen und Beobachtungen über den Zustand und das Verhalten der Bewohner dokumentieren.
Zusammenarbeit: Enger Kontakt und Austausch mit Pflegefachkräften, Therapeuten und Angehörigen, um individuell auf die Bedürfnisse der Bewohner eingehen zu können.
Weiterbildung und Supervision: Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen besuchen, um über aktuelle Methoden und Ansätze in der Betreuung informiert zu bleiben.
Es ist wichtig zu betonen, dass Betreuungskräfte in der Altenpflege keine medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten ausüben, es sei denn, sie haben eine entsprechende zusätzliche Qualifikation. Ihre Hauptaufgabe liegt in der sozialen Betreuung und Aktivierung der Bewohner.

In der Altenpflege unterstützen Betreuungskräfte Menschen, die aufgrund von Demenz, geistigen Behinderungen oder anderen kognitiven Beeinträchtigungen in ihrer Alltagskompetenz eingeschränkt sind. Im Gegensatz zu Pflegefachkräften konzentrieren sie sich hauptsächlich auf die soziale Betreuung und nicht auf medizinische oder körperliche Pflege.

Die Aufgaben einer Betreuungskraft in der Altenpflege können variieren, umfassen jedoch oft Folgendes:

Aktivierung und Beschäftigungsangebote: Gestaltung von Einzel- oder Gruppenaktivitäten wie Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, Basteln, Singen, Vorlesen oder Spaziergänge.
Tagesstrukturierung: Unterstützung bei der Gestaltung eines sinnvollen Tagesablaufs.
Kommunikation: Gespräche führen, Zuhören und emotionale Unterstützung bieten, um den Bewohnern ein Gefühl von Geborgenheit und Zugehörigkeit zu vermitteln.
Begleitung: Zu Veranstaltungen, Arztbesuchen oder anderen Terminen.
Förderung der sozialen Teilhabe: Integration in die Gemeinschaft, Organisation von Festen und Feiern, Einbindung in Alltagsaktivitäten wie Kochen oder Gartenarbeit.
Dokumentation: Die durchgeführten Maßnahmen und Beobachtungen über den Zustand und das Verhalten der Bewohner dokumentieren.
Zusammenarbeit: Enger Kontakt und Austausch mit Pflegefachkräften, Therapeuten und Angehörigen, um individuell auf die Bedürfnisse der Bewohner eingehen zu können.
Weiterbildung und Supervision: Regelmäßige Fort- und Weiterbildungen besuchen, um über aktuelle Methoden und Ansätze in der Betreuung informiert zu bleiben.
Es ist wichtig zu betonen, dass Betreuungskräfte in der Altenpflege keine medizinischen oder pflegerischen Tätigkeiten ausüben, es sei denn, sie haben eine entsprechende zusätzliche Qualifikation. Ihre Hauptaufgabe liegt in der sozialen Betreuung und Aktivierung der Bewohner.

Die Betreuung von Menschen mit Behinderungen erfordert spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, um auf die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Zielgruppe eingehen zu können. Eine Betreuungskraft für behinderte Menschen arbeitet oft in Wohnheimen, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesstätten, im ambulanten Dienst oder in privaten Haushalten.

Die Betreuung von Menschen mit Behinderungen erfordert spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten, um auf die individuellen Bedürfnisse und Herausforderungen dieser Zielgruppe eingehen zu können. Eine Betreuungskraft für behinderte Menschen arbeitet oft in Wohnheimen, Werkstätten für behinderte Menschen, Tagesstätten, im ambulanten Dienst oder in privaten Haushalten.

Eine Betreuungskraft für Senioren spielt eine wesentliche Rolle bei der Unterstützung älterer Menschen, die zwar nicht zwingend medizinische Pflege benötigen, aber dennoch Hilfe im Alltag oder bei der Freizeitgestaltung in Anspruch nehmen möchten. Die Tätigkeit kann in verschiedenen Einrichtungen stattfinden, wie Pflegeheimen, betreutem Wohnen, Tagespflegeeinrichtungen oder auch im Rahmen von häuslichen Diensten.

Das Gehalt einer Betreuungskraft kann je nach Land, Region, Träger der Einrichtung, Berufserfahrung und spezifischen Qualifikationen variieren. Im Folgenden gebe ich Ihnen einen Überblick basierend auf der Situation in Deutschland, da dies oft ein gefragtes Thema ist:

In Deutschland liegt das durchschnittliche Gehalt einer Betreuungskraft (gemäß §43b SGB XI) je nach Qualifikation und Erfahrung zwischen etwa 1.800 € und 2.800 € brutto pro Monat für Vollzeitarbeit. Allerdings gibt es einige Faktoren, die das Gehalt beeinflussen können:

Region: In Ballungszentren und westlichen Bundesländern kann das Gehalt tendenziell höher ausfallen als in ländlichen oder östlichen Regionen.
Träger der Einrichtung: Private Einrichtungen zahlen manchmal anders als kommunale oder kirchliche Träger.
Berufserfahrung: Mit zunehmender Erfahrung kann auch das Gehalt steigen.
Zusatzqualifikationen: Weiterbildungen und spezielle Qualifikationen können sich ebenfalls positiv auf das Gehalt auswirken.
Arbeitszeitmodell: Es gibt sowohl Vollzeit- als auch Teilzeitstellen, und manche Einrichtungen bieten auch Minijobs an. Daher variiert das tatsächliche monatliche Einkommen je nach Arbeitszeit.
Tarifvertrag: In Einrichtungen, die nach einem Tarifvertrag zahlen, wie dem Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) oder einem kirchlichen Tarif, kann das Gehalt höher ausfallen.

In Deutschland gibt es spezifische Anforderungen und Qualifikationen, um als Betreuungskraft zu arbeiten. Die genauen Voraussetzungen können je nach Bundesland und Art der Betreuung variieren. Hier sind einige allgemeine Informationen:

Betreuungskraft nach § 43b SGB XI (ehemals § 87b SGB XI):
In Deutschland ist die Arbeit als Betreuungskraft im Bereich der Altenpflege durch das Sozialgesetzbuch XI (SGB XI) geregelt. Betreuungskräfte nach § 43b SGB XI sind speziell für die Betreuung und Aktivierung von älteren Menschen in stationären Pflegeeinrichtungen oder ambulanten Diensten qualifiziert.
Qualifikation:
Um als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI in Deutschland arbeiten zu können, müssen Sie eine Schulung bei uns absolvieren und eine entsprechende Qualifikation erwerben. Diese Schulung dauert mindestens 160 Stunden.
Inhalte der Schulung:
Die Schulung umfasst Themen wie Kommunikation, Biografiearbeit, Aktivierung und Beschäftigung von Senioren, rechtliche und ethische Aspekte der Pflege, Umgang mit herausforderndem Verhalten und Demenzbetreuung.
Praktikum:
In der Regel ist auch ein Praktikum von mindestens 80 Stunden in einer Einrichtung der Altenpflege erforderlich, um die Qualifikation abzuschließen.
Zertifikat:
Nach erfolgreichem Abschluss der Schulung und des Praktikums erhalten Sie ein Zertifikat als Betreuungskraft nach § 43b SGB XI.

„Die Ausbildung zur Betreuungskraft, ist durch die Richtlinien nach §43b, ehemals §87b Abs. 3 SGB XI, geregelt. Dieser Paragraph betrifft die zusätzliche Betreuung und Aktivierung in stationären Pflegeeinrichtungen.

Wer als Betreuungskraft in einer solchen Einrichtung arbeiten möchte, muss eine entsprechende Qualifizierung durchlaufen. Die Ausbildung gliedert sich in folgende Teile:

Theoretischer Unterricht: Dieser umfasst in der Regel 160 Unterrichtseinheiten, in denen die angehenden Betreuungskräfte Grundkenntnisse in Bereichen wie Gerontologie, Krankheitsbilder (insbesondere Demenz), Kommunikation und Beschäftigungsangebote erwerben.
Praktikum: Zusätzlich zum theoretischen Unterricht ist ein zweiwöchiges Praktikum in einer Pflegeeinrichtung vorgesehen.
Jährliche Fortbildung: Nach erfolgreichem Abschluss der Qualifizierung müssen Betreuungskräfte jährlich eine Fortbildung von mindestens 16 Stunden besuchen, um ihre Qualifikation aufrechtzuerhalten.“

Das könntest du auch mögen

Weitere Kurse, die passen könnten.
Pflegehelfer / Pflegehelferin

Bildung fürs Herz, Know-how für die Pflege

Pflichtfortbildung für Betreuungskräfte

Qualität und Kompetenz im Fokus!

Fachsprache Deutsch im Gesundheitswesen

Verständigung auf höchstem Niveau