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    Buchhaltung I Vertrieb I Fachbereich Brandschutz

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    Christian Leder

    Geschäftsführer

    Janne Schmilgies

    Dozentin

    Christian Renaudin

    Dozent

    Warum der dozent

    Wir sichern Ihnen die bestmögliche Qualität Ihres Seminars zu! Unsere Dozenten beherrschen ihre jeweilige Methodik und sind auf dem aktuellsten Wissensstand; die eigenen Schulungsräume sind einladend und bestens ausgestattet
    Innovationsfreude

    Wir setzen auf kreative Köpfe

    Dynamisches Umfeld

    Langeweile gibt es bei uns nicht

    24 / 7

    Durchgehende Erreichbarkeit durch unsere Notfallnummer

    Gestaltungsfreiraum

    Wir passen uns Ihren Bedürfnissen an

    Anerkannte Zertifikate

    Nachweis des erlernten Wissens

    Fachkompetenz

    Von Experten lernen

    Das sagen unsere kunden

    Der Erste-Hilfe-Kurs hat bei uns in der Firma, der avanti GmbH, stattgefunden. Die Terminfindung, die allgemeine Organisation und auch die spätere Abrechnung ging problemlos und sehr schnell. Unsere Dozentin, welche vom Fach kommt, hat den Kurs informativ und unterhaltsam durchgeführt und ist auch auf unsere Fragen, egal wie komisch sie waren, eingegangen. Viele Kollegen und ... Hendrik Timm

    Hendrik Timm

    Kompetenz, Fachwissen und ein lockeres Klima haben mich überzeugt ! Die Vermittlung der Themen war sehr gut und man ist super mit auf die Reise genommen worden. Absolut empfehlenswert im Rhein-Main Gebiet.

    Erl König

    Das Training war sehr aufschlussreich und ich konnte mein Wissen zum Thema ACLS und BLS auffrischen. Der Einstieg in das Training beinhaltete Informationen zu einer Medikamentengruppe welche auch notfallmäßig eingesetzt werden kann bzw hin und wieder eingesetzt werden muss.. Ich bin von dem Ablauf des Trainings und der Kompetenz des Dozenten überzeugt und werde zum ... Andress Fischer

    Andress Fischer

    Ich habe am 02.06. den Ersthelfer Kurs in Henstedt-Ulzburg besucht. Tolle Dozentin, sie hat das Thema ganz anders rüber gebracht. Mit viel Freude und viel Spaß. Ich komme wieder!

    Manuel Spitzeck

    der kursablauf

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    FAQ

    Der Nachweis eines Brandschutzkonzeptes ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. 

     

    Welche Behörde kontrolliert den Brandschutz?

    Die Feuerwehren und die Brandaufsichtsbehörden kontrollieren deshalb Gewerbebetriebe in regelmäßigen Brandschauen. In welchem Turnus ein Objekt begangen werden sollte, ist in den Zielen der Berufsfeuerwehren festgelegt.

    Im Allgemeinen empfiehlt es sich mindestens einmal jährliche eine vollständige Brandschutzbegehung durchzuführen.

    Bei Auffälligkeiten kommen wir auch gerne öfter zu Ihnen.

    Im Normalfall kommen wir jährlich zu Ihnen in den Betrieb und fertigen ein Protokoll an. Anhand dessen können Sie die Punkte abarbeiten.

    Die Berufsgenossenschaften empfehlen alle zwei Jahre einen neuen Kurs zum Brandschutzhelfer zu absolvieren.

    Bei uns können Sie diesen Kurs buchen.

    Brandschutz sorgt für Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt. Zum einen gehören zum Brandschutz alle Maßnahmen, die im besten Fall eine Brandentstehung vorbeugen und eine schnelle Brandausbreitung verhindern.

    Brandschutz kann Menschenleben und Unternehmen retten. Die Feuerwehren und die Brandaufsichtsbehörden kontrollieren deshalb Gewerbebetriebe in regelmäßigen Brandschauen. In welchem Turnus ein Objekt begangen werden sollte, ist in den Zielen der Berufsfeuerwehren festgelegt.

    Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache.

    Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Fachkundigen Brandschutzbeauftragten bei der Einhaltung der Vorschriften.

    Eine Evakuierungsübung basiert in der Regel auf einer gründlichen Vorbereitung sowie einer theoretischen Unterweisung aller Beteiligten. Erst im Anschluss sollte die praktische Evakuierung erfolgen, bei der die Mitarbeiter die gelernten Verhaltensweisen in die Praxis umsetzen.

    Gerne planen wir eine solche Übung gemeinsam mit Ihnen.

    Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

    Im Arbeitsschutzgesetz wird unter § 10 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.

    Da es keine weiteren rechtlichen Vorgaben gibt, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen, wieviel Evakuierungshelfer erforderlich sind und welche Ausbildung sie haben müssen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Evakuierungshelfer muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenanzahl und zum betrieblichen Gefährdungspotential stehen.

    In Abschnitt 7.3 Ziffer 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände“ wird zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergänzend ausgeführt: „(…) Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.“

    Prinzipiell spricht nichts dagegen, dass Brandschutzhelfer auch Evakuierungshelfer sind, sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass genügend Brandschutzhelfer vorhanden sind und sie somit nicht in ihren eigentlichen Aufgaben eingeschränkt werden.

    Auf die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ weisen wir hin.

    „Mir kann das nicht passieren. Bei mir brennt es nicht.“ – So denken viele Gebäude­betreiber und vernachlässigen den Brandschutz ihres Gebäudes. Doch die Statistik spricht etwas Anderes: Brände in Wohn- und Gewerbe­bauten nehmen weiter zu. Große Brandereignisse der jüngsten Zeit aber auch aus der Vergangen­heit bewegen immer wieder aufs Neue dazu, sich mit dem Brandschutzwesen zu beschäftigen. Die Bilder von lodernden Häusern oder zerstörten Gebäude­komplexen sowie die Nachrichten über verunglückte Opfer erschüttern, beängstigen und werfen die Frage auf: Hätte der Brand verhindert werden können?

     

    Eines ist klar: Brandschutz sorgt für Schutz von Leben, Gesund­heit, Eigentum und Umwelt. Zum einen gehören zum Brandschutz alle Maß­nahmen, die im besten Fall eine Brandentstehung vorbeugen und eine schnelle Brandausbreitung verhindern. Auch ein Hallen­dach darf beispiels­weise nicht zur Brandausbreitung beitragen. Ganz im Gegenteil: Es sollte eindämmend wirken. Dafür gibt es eine eigene Norm: die DIN18234. Sie definiert Maßnahmen zur Begrenzung der Brandweiterleitung durch Dächer -auch für Tageslichtsysteme. Zum anderen liegt der Fokus bei Brandschutz auf Vorkehrungen, die mögliche Schäden auf ein Mindestmaß begrenzen, so wie etwa Maßnahmen, die die Rettung von Menschen und Tieren im Falle eines Schaden­feuers schnellstens ermöglichen und wirksame Löscharbeiten zulassen. Deshalb gliedert sich der Brandschutz grundlegend in zwei wichtige Bereiche: den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

     

    Zum vorbeugenden Brandschutz zählen all die Maßnahmen, welche im Vorfeld getroffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Der vorbeugende Brandschutz unterteilt sich noch einmal in drei Bereiche: baulichen Brandschutz, anlagentechnischen Brandschutz sowie organisatorischen Brandschutz. Durch die darin getroffenen Vorkehrungen kommt es idealer­weise erst gar nicht zum Brand.

     

    Die Realität sieht aber leider oft anders aus und es kommt doch zum Brand. In diesem Moment kommt der abwehrende Brandschutz ins Spiel.

    Der abwehrende Brandschutz ist insbesondere eine Aufgabe der Feuerwehr.

    Der zentrale Schwerpunkt des abwehrenden Brandschutzes liegt bei feuerwehrtaktischen und feuerwehr­technischen Maßnahmen, die zur Rettung von Menschen, Tieren sowie Sachwerten, der Brandbekämpfung und der Abwendung von Umweltgefahren er­forderlich sind.

    Aber auch die Behörden haben einen bestimmten Verantwortungs­bereich beim abwehrenden Brandschutz.

    Sie sichern die Löschwasser­versorgung, das Ausweisen von Aufstell- und Bewegungsflächen und Notrufsysteme.

    Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Brandschutz

    Die gesetzlichen Regelungen über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschreiben u.a. auch die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur). Der Brandschutz gilt als Teilgebiet der Arbeitssicherheit und wird in der BGI 560 der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit folgenden Aufgaben zugeschrieben:

    – Beraten unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes bei

    Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs.

    – Durchführung von Brandrisikoanalysen.

    – Regelmäßiges Begehen aller Arbeitsbereiche – auch der Büros und Lager – zur Ermittlung von Brandgefahren.

    – Mängel im vorbeugenden Brandschutz den verantwortlichen Vorgesetzten mitteilen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vorschlagen.

    – Ursachen von Bränden untersuchen, die Untersuchungsergebnisse auswerten und Maßnahmen zu verbesserter Brandverhütung vorschlagen.

    – Ausbilden, informieren und motivieren, so dass sich jeder Beschäftigte den Anforderungen des Brandschutzes entsprechend verhält und in der Lage ist, zweckmäßige Hilfe zu leisten.

    Auf Baustellen bestehen vielfältige Gefahren, die über die typischen Brandrisiken in bezugsfähigen Gebäuden hinausgehen. Die Gefährdung ergibt sich aus der Brandanfälligkeit der verwendeten Baumaterialien und der Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten. Mit dem Fortschreiten des Bauprojekts ändern sich auch die Gefahrenquellen. Zeit- und Kostenbeschränkungen, mangelnde Koordination zwischen verschiedenen Unternehmen und Werken, die enge räumliche Zusammenarbeit der Arbeiten sowie Sprachbarrieren tragen zusätzlich zur Problematik bei. Die Sicherheit von Bauarbeitern und anderem Personal, das sich in der Nähe der Baustelle aufhält, ist gefährdet. Darunter fallen auch Feuerwehrleute, die in einer sich täglich verändernden Umgebung Brände bekämpfen und Menschen retten müssen.

    Neben der Gefährdung von Personen ist auch der Sachschutz ein wichtiger Aspekt. Schäden in Millionenhöhe können entstehen, wenn beispielsweise ein schnell fertiggestelltes Gebäude zerstört wird und dadurch die geplante Nutzung erheblich verzögert wird. Im Folgenden werden die häufigsten Gefahren auf Baustellen beschrieben und erläutert.

    Es gibt mehrere gängige Brandschutzmaßnahmen, die auf Baustellen umgesetzt werden können, um das Risiko von Brandereignissen zu verringern:

    Brandschutzplan: Entwickeln Sie einen umfassenden Brandschutzplan, der speziell auf die Baustelle zugeschnitten ist. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter mit dem Plan und ihren Aufgaben im Brandfall vertraut sind.

    Feuerlöscher: Stellen Sie auf der gesamten Baustelle leicht zugängliche und ordnungsgemäß gewartete Feuerlöscher auf. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter darin, sie effektiv zu nutzen.

    Rauchverbot: Führen Sie auf der Baustelle ein striktes Rauchverbot ein, um versehentliche Brände durch weggeworfene Zigarettenkippen zu verhindern.

    Genehmigungen für Heißarbeiten: Richten Sie ein Genehmigungssystem für Heißarbeiten (z. B. Schweißen, Schneiden, Löten) ein, um sicherzustellen, dass diese Arbeiten sicher und unter Einhaltung geeigneter Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

    Elektrische Sicherheit: Überprüfen Sie regelmäßig elektrische Geräte und Leitungen, um potenzielle Gefahren zu erkennen und zu beseitigen, die zu elektrischen Bränden führen könnten.

    Lagerung brennbarer Materialien: Lagern Sie brennbare Flüssigkeiten und Materialien in dafür vorgesehenen, feuerbeständigen Behältern, entfernt von Zündquellen.

    Freier Zugang zu Hydranten: Stellen Sie sicher, dass Hydranten zugänglich sind und nicht durch Baumaterialien oder Geräte blockiert werden.

    Sprinkleranlagen: Installieren Sie temporäre oder permanente Sprinkleranlagen in Hochrisikobereichen, um aktiven Brandschutz zu gewährleisten.

    Feuermelder und -erkennung: Installieren Sie auf der gesamten Baustelle Feuermelder und Rauchmelder, um im Brandfall frühzeitig zu warnen.

    Schulung und Schulung: Bieten Sie allen Arbeitnehmern Brandschutzschulungen an, einschließlich Evakuierungsverfahren und der ordnungsgemäßen Verwendung von Brandschutzausrüstung.

    Kontrollierter Zugang: Kontrollieren Sie den Zugang zur Baustelle, um zu verhindern, dass unbefugte Personen eindringen und möglicherweise Brandgefahr verursachen.

    Sauberkeit der Baustelle: Sorgen Sie für eine saubere und organisierte Baustelle und entfernen Sie regelmäßig Schutt und brennbare Materialien.

    Feuerbeständige Baumaterialien: Verwenden Sie nach Möglichkeit feuerbeständige Baumaterialien, um die Wahrscheinlichkeit einer Brandausbreitung zu verringern.

    Notfall-Evakuierungsübungen: Führen Sie regelmäßig Notfall-Evakuierungsübungen durch, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter wissen, wie sie im Brandfall schnell und sicher reagieren können.

    Durch die Umsetzung dieser Brandschutzmaßnahmen können Baustellenleiter das Risiko von Brandereignissen deutlich reduzieren und die Sicherheit der Arbeiter und der Umgebung gewährleisten.

    Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten. Unsere Brandschutzbeauftragte können Sie vor Ort besuchen und dieser Frage auf den Grund gehen!

    Gegen die Brandausbreitung auf andere Gebäude wirken Gebäudeabstände zwischen Gebäuden (Art. 6, Mindestabstandsflächentiefen), Brandwände als Gebäudeabschlusswände an oder in der Nähe der Grundstücksgrenze (Art. 28), Trennwände zwischen aneinandergebauten Gebäuden auf demselben Grundstück (Art. 27) und Anforderungen an Dächer (Art. 30).

    Die Brandausbreitung auf andere Gebäude soll danach zunächst durch die Einhaltung eines Abstandes zwischen Gebäuden verhindert oder zumindest so eingeschränkt werden, dass sie mit Hilfe der Feuerwehr unterbunden werden kann. Das Gesetz geht davon aus, dass bei Einhaltung der Mindestabstandsflächentiefe von 3 m vor jedem Gebäude (Art. 6 Abs. 5 bis 7) und dem so entstehenden Mindestabstand zwischen Gebäuden von 6 m im Normalfall das Schutzziel eingehalten ist.

    Wird der Abstand von 6 m unterschritten, so muss gegebenenfalls baulich einer Brandübertragung vorgebeugt werden (Anforderungen an die Beschaffenheit der Außenwände, Lage von Öffnungen; Brandschutz ist Prüfgegenstand bei der Gestattung einer Abweichung von der Mindestabstandsfläche). Beträgt der Gebäudeabstand zwischen fremden Gebäuden (Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken) weniger als 5 m, ist grundsätzlich mindestens eine Brandwand erforderlich (Art. 28 Abs. 2 Nr. 1).

    Werden Gebäude ohne Abstand aneinandergebaut, so sind sie jeweils durch Brandwände (an der Grundstücksgrenze) abzuschließen; zwischen verschiedenen Gebäuden auf dem eigenen Grundstück genügen seit dem ÄndG 08 Trennwände (Art. 27).

    Eine Brandausbreitung auf andere Gebäude ist vor allem über die Dächer zu befürchten. Die in Art. 30 Abs. 1 geforderte „harte Bedachung“ wirkt passiv gegen die Brandausbreitung zwischen Gebäuden: sie schützt ein Gebäude vor dem Brand eines anderen Gebäudes. Die Bedachung muss widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein. Gebäude, deren Dächer nicht widerstandsfähig in diesem Sinn sind und eine sogenannte weiche Bedachung haben (z. B. Stroh oder Holzschindeln), müssen große Abstände zu anderen Gebäuden einhalten (Art. 30 Abs. 2).

    Damit Dachaufbauten, Solaranlagen, Teile der Dachkonstruktion oder Dachöffnungen nicht zur Übertragung von Feuer auf benachbarte Gebäude oder Gebäudeteile beitragen, werden Abstände z. B. zu den Brandwänden/Trennwänden oder baulicher Schutz verlangt (Art. 30 Abs. 5).

    Andere Abstände zur Brandverhütung können sich ergeben aus dem Waldgesetz oder der VVB (Erl. 2.3).

    Feuerlöscher und Rauchwarnmelder gehören an Bord

    Grundsätzlich sollten die „fahrenden Ferienhäuser“ mit Feuerlöschern, Gas- und Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Rauchwarnmelder – wie sie auch in jeder Wohnung vorgeschrieben sind – warnen die Bewohner, wenn es irgendwo qualmt oder glimmt, oftmals bevor der Brand entsteht. Insbesondere nachts sind sie lebensrettend, wenn der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist.

    Die häufigsten Brandursachen im Inneren des mobilen Heims sind unsachgemäß eingebaute oder angeschlossene Gas- und Elektrogeräte. Während im Vorzelt oder auf der Wiese der unsachgemäße Umgang mit offenem Feuer zu Bränden führen kann. Ein weiteres Problem ist der Stauraum. Neben den Gasflaschen befinden sich hier oftmals Grillkohle, Anzünder und auch Farbreste oder benutze Öllappen. Die dadurch gegebene Brandgefahr wird nicht wahrgenommen oder unterschätzt. Entsteht ein Feuer, greifen die Flammen binnen Minuten auf Zelte und Fahrzeuge über. Wobei sich ein entstehender Brand in den meisten Fällen mit einem Feuerlöscher unter Kontrolle bringen lässt.

    Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze zwingend beachten

    Die Ausstattung der Fahrzeuge mit Feuerlöschgeräten und Warnmeldern ist das eine. Vorbeugende Brandschutz-Maßnahmen auf dem Campingplatz sind das andere. Wichtige Hinweise geben die Betriebsvorschriften für Camping- und Wochenendplätze, wobei die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Brandschutzmaßnahmen vor Ort überwacht. Auf Seiten der Campingplatz-Betreiber ist zum Beispiel darauf zu achten, dass zwischen Zelten und Wohnwagen genügend Abstand besteht. So ist eine Unterteilung der Plätze durch Brandgassen und Brandschutzstreifen in einzelne Abschnitte mit einer begrenzten Anzahl von Standplätzen vorgeschrieben.

    Für den Brandschutz ist nicht nur eine Löschwasserversorgung über Hydranten oder eine Löschwasserentnahmestelle zwingend vorgeschrieben, sondern auch die Ausstattung des Geländes mit ausreichend Feuerlöschern der Brandklasse ABC. Wobei Anzahl und räumlicher Abstand zwischen den einzelnen Feuerlöschern ebenfalls von den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes abhängig sind. Während zum Beispiel Nordrhein-Westfalen einen 6-kg-ABC-Feuerlöcher für je 25 Aufstellplätze mit einem maximalen Abstand von 40 Metern zum nächsten Feuerlöscher vorschreibt, fordert Schleswig-Holstein für jeweils 20 Stellplätze einen 6-kg-ABC-Feuerlöcher mit einem maximalen Abstand von 60 Metern zwischen den Geräten. 

    Eine grundlegende Brandschutzforderung für Dächer ist bereits in der Musterbauordnung (und den jeweiligen Landesbauordnungen) verankert und beschreibt die Forderung nach Wiederstandfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlender Wärme von Dachkonstruktionen. Dies wird auch als harte Bedachung bezeichnet.

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