Qualifikationserhalt für Betreuer
Betreuungskräfte in Beschäftigung müssen gemäß den Richtlinien nach §§ 43b, 53b SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) zur Erhaltung der Qualifikation jährlich eine Fortbildung von 16 Stunden absolvieren.
In dieser Fortbildung besprechen wir die Situationen Ihres Berufsalltags, die Ihnen Sorge bereiten und geben Ihnen Tipps, wie Sie bestimmte Situationen anders meistern können.
Des Weiteren gehen wir wiederholend auf Krankheitsbilder wie Demenz, geistige Behinderung und psychische Behinderung ein. Hier möchten wir Ihnen verschiedene Umgangsweisen vorstellen und Erfahrungen mit Ihnen besprechen.
Außerdem zeigen wir Ihnen Beschäftigungen, die das geistige Training und die Motorik der Pflegebedürftigen fördert.
Dauer: 16 Unterrichtseinheiten (1 UE = 45 Minuten)
Kosten: Gerne erstellen wir Ihnen ein Angebot.
- Betreuungskräfte in der Altenpflege
- Betreuungskräfte in der Behindertenhilfe
- Betreuungskräfte im Gesundheitswesen.
- Betreuungskräfte in der Kinderbetreuung.
- Pflegehelfer und Pflegeassistenten.
- Freiwillige und Ehrenamtliche in Betreuungseinrichtungen
- Mitarbeitende in der geriatrischen oder psychosozialen Betreuung Diese Zielgruppen sind gesetzlich verpflichtet, regelmäßige Fortbildungen zu absolvieren, um sicherzustellen, dass sie über aktuelle Kenntnisse und Fähigkeiten verfügen, um die von ihnen betreuten Personen angemessen zu unterstützen. Die genauen Anforderungen und Pflichtfortbildungen können je nach regionalen Gesetzen und Vorschriften variieren.
Wenn Sie Fragen haben, kontaktieren Sie uns bitte unter
BEVORSTEHENDE KURSE
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UNSER TEAM
Cornelia Brussat
Buchhaltung
Katrin Albert
Qualitätsmanagement
Ulrike Krüger-Schmukal
Lehrgangsmanagerin Pflege & Betreuung I Personaleinsatzplanung I Fachbereich Erste-Hilfe
Marianne Krege
Marketing I EDV I Materialwesen I Verwaltung
Anika Kirste
Buchhaltung I Vertrieb I Fachbereich Brandschutz
Jasmin Leder
Personalverwaltung I Fachbereich Betriebssanitäter, Notfalltraining & ACLS
Christian Leder
Geschäftsführer
Janne Schmilgies
Dozentin
Christian Renaudin
Dozent
Warum der dozent
Wir sichern Ihnen die bestmögliche Qualität Ihres Seminars zu! Unsere Dozenten beherrschen ihre jeweilige Methodik und sind auf dem aktuellsten Wissensstand; die eigenen Schulungsräume sind einladend und bestens ausgestattet
Innovationsfreude
Wir setzen auf kreative Köpfe
Dynamisches Umfeld
Langeweile gibt es bei uns nicht
24 / 7
Durchgehende Erreichbarkeit durch unsere Notfallnummer
Gestaltungsfreiraum
Wir passen uns Ihren Bedürfnissen an
Anerkannte Zertifikate
Nachweis des erlernten Wissens
Fachkompetenz
Von Experten lernen
Der Erste-Hilfe-Kurs hat bei uns in der Firma, der avanti GmbH, stattgefunden. Die Terminfindung, die allgemeine Organisation und auch die spätere Abrechnung ging problemlos und sehr schnell. Unsere Dozentin, welche vom Fach kommt, hat den Kurs informativ und unterhaltsam durchgeführt und ist auch auf unsere Fragen, egal wie komisch sie waren, eingegangen. Viele Kollegen und ... Hendrik Timm
Hendrik Timm
Kompetenz, Fachwissen und ein lockeres Klima haben mich überzeugt ! Die Vermittlung der Themen war sehr gut und man ist super mit auf die Reise genommen worden. Absolut empfehlenswert im Rhein-Main Gebiet.
Erl König
Das Training war sehr aufschlussreich und ich konnte mein Wissen zum Thema ACLS und BLS auffrischen. Der Einstieg in das Training beinhaltete Informationen zu einer Medikamentengruppe welche auch notfallmäßig eingesetzt werden kann bzw hin und wieder eingesetzt werden muss.. Ich bin von dem Ablauf des Trainings und der Kompetenz des Dozenten überzeugt und werde zum ... Andress Fischer
Andress Fischer
Ich habe am 02.06. den Ersthelfer Kurs in Henstedt-Ulzburg besucht. Tolle Dozentin, sie hat das Thema ganz anders rüber gebracht. Mit viel Freude und viel Spaß. Ich komme wieder!
Manuel Spitzeck
der kursablauf
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FAQ
Betreuungskraft Fortbildung
Fortbildungen sind für Betreuungskräfte nicht nur eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung, sondern sie sind in Deutschland auch gesetzlich vorgeschrieben.
Nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) sind Betreuungskräfte verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Diese Regelung besagt, dass Betreuungskräfte jedes Jahr mindestens an 16 Stunden Fortbildung teilnehmen müssen, um ihre Fachkenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.
Betreuungskraft Fortbildung online
Die Wahl einer Präsenzfortbildung bei „Der Dozent“ garantiert ein intensives, praxisnahes und interaktives Lernerlebnis.
Persönlicher Kontakt: Direkte Interaktion mit Dozenten und Teilnehmern ermöglicht tieferes Verständnis und intensiven Austausch.
Praktische Übungen: In Präsenz können Fähigkeiten durch reale Übungen und Rollenspiele verbessert werden.
Netzwerk: Aufbau von wertvollen Beziehungen zu Kollegen und Branchenexperten.
Fokussiertes Lernen: Weniger Ablenkungen und maximale Konzentration auf den Lehrstoff.
Sofortiges Feedback: Schnelle Klärung von Fragen und direktes, konstruktives Feedback.
Professionelle Lernumgebung: Bei „Der Dozent“ optimal gestaltet für effektives Lernen.
Betreuungskraft Weiterbildungsmöglichkeiten
Fortbildungen sind für Betreuungskräfte nicht nur eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung, sondern sie sind in Deutschland auch gesetzlich vorgeschrieben. Nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) sind Betreuungskräfte verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Diese Regelung besagt, dass Betreuungskräfte jedes Jahr mindestens an 16 Stunden Fortbildung teilnehmen müssen, um ihre Fachkenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.
Betreuungskräfte Aufgaben
Betreuungskräfte, insbesondere solche, die gemäß § 43b SGB XI (ehemals § 87b) qualifiziert sind, haben spezielle Aufgaben, die sich hauptsächlich auf die Alltagsbegleitung und -gestaltung für Menschen, insbesondere mit Demenz oder anderen geistigen Beeinträchtigungen, konzentrieren.
Betreuungskräfte Fortbildung
„Fortbildungen sind für Betreuungskräfte nicht nur eine Möglichkeit zur Weiterentwicklung, sondern sie sind in Deutschland auch gesetzlich vorgeschrieben.
Nach § 53c SGB XI (ehemals § 87b Abs. 3 SGB XI) sind Betreuungskräfte verpflichtet, regelmäßig an Fortbildungen teilzunehmen. Diese Regelung besagt, dass Betreuungskräfte jedes Jahr mindestens an 16 Stunden Fortbildung teilnehmen müssen, um ihre Fachkenntnisse auf dem neuesten Stand zu halten.“
Betreuungskräfte Fortbildung online
„Die Wahl einer Präsenzfortbildung bei „“Der Dozent““ garantiert ein intensives, praxisnahes und interaktives Lernerlebnis.
Persönlicher Kontakt: Direkte Interaktion mit Dozenten und Teilnehmern ermöglicht tieferes Verständnis und intensiven Austausch.
Praktische Übungen: In Präsenz können Fähigkeiten durch reale Übungen und Rollenspiele verbessert werden.
Netzwerk: Aufbau von wertvollen Beziehungen zu Kollegen und Branchenexperten.
Fokussiertes Lernen: Weniger Ablenkungen und maximale Konzentration auf den Lehrstoff.
Sofortiges Feedback: Schnelle Klärung von Fragen und direktes, konstruktives Feedback.
Professionelle Lernumgebung: Bei „“Der Dozent““ optimal gestaltet für effektives Lernen.“
was dürfen Betreuungskräfte und was nicht
Betreuungskräfte, insbesondere diejenigen, die gemäß § 43b SGB XI (ehemals § 87b) qualifiziert sind, haben eine definierte Rolle im Betreuungs- und Pflegebereich. Es gibt bestimmte Tätigkeiten, die sie ausführen dürfen, und andere, die außerhalb ihres Zuständigkeitsbereichs liegen.
Was Betreuungskräfte dürfen:
Alltagsbegleitung: Sie begleiten und unterstützen pflegebedürftige Personen in ihrem Alltag, etwa bei Spaziergängen, bei der Mahlzeit oder bei der Freizeitgestaltung.
Aktivierende Angebote: Durchführen von Gedächtnistraining, Bewegungsübungen, handwerklichen und künstlerischen Aktivitäten und weiteren Beschäftigungsangeboten.
Soziale Betreuung: Förderung des sozialen Austausches, Gesprächsangebote, Unterstützung bei der Kontaktpflege zu Angehörigen und anderen Bewohnern.
Gruppenbetreuung: Organisation und Durchführung von Gruppenaktivitäten, wie beispielsweise Singkreisen, Spielnachmittagen oder Gymnastikrunden.
Unterstützung bei der Tagesstrukturierung: Hilfe bei der Planung und Strukturierung des Tages.
Was Betreuungskräfte nicht dürfen:
Medizinische Aufgaben: Dazu gehören z.B. das Verabreichen von Medikamenten, Wundversorgung oder andere medizinische Tätigkeiten.
Grund- und Behandlungspflege: Betreuungskräfte sind nicht befugt, pflegerische Tätigkeiten wie Waschen, Anziehen, Umlagern oder Toilettengänge ohne entsprechende Zusatzausbildung durchzuführen.
Therapeutische Aufgaben: Ohne eine spezielle Qualifikation dürfen sie keine physiotherapeutischen, ergotherapeutischen oder sonstigen Therapiemaßnahmen durchführen.
Entscheidungen über medizinische oder pflegerische Maßnahmen: Betreuungskräfte sind nicht befugt, über Behandlungen oder medizinische Eingriffe zu entscheiden.
Es ist wichtig zu betonen, dass Betreuungskräfte eine wertvolle Ergänzung zum Pflegepersonal darstellen. Sie bieten Unterstützung und Begleitung, die über die reine Pflege hinausgeht und tragen erheblich zur Steigerung der Lebensqualität der zu betreuenden Personen bei.
zusätzliche Betreuungskräfte Fortbildung
Fortbildungen für Betreuungskräfte sind essentiell, um den ständig wechselnden Anforderungen und Neuerungen im Betreuungsbereich gerecht zu werden und um die Qualität der Betreuung kontinuierlich zu verbessern. Hier sind einige Vorschläge für sinnvolle Fortbildungen für Betreuungskräfte:
Vertiefung Demenz: Umgang mit herausforderndem Verhalten, Validation nach Naomi Feil, biografieorientierte Betreuung.
Basale Stimulation: Ein Ansatz zur Wahrnehmungsförderung und Kommunikation für Menschen mit stark eingeschränkter Wahrnehmungsfähigkeit.
Aktivierende Beschäftigungsmethoden: Kreative Therapien, Musik und Bewegung, Gedächtnistraining, tiergestützte Interventionen.
Kommunikation und Gesprächsführung: Gewaltfreie Kommunikation, Gesprächsführung mit Angehörigen, Umgang mit Trauer und Verlust.
Rechtliche Grundlagen: Betreuungsrecht, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht, Datenschutz im Betreuungskontext.
Psychosoziale Aspekte: Umgang mit Depressionen im Alter, Suizidalität, Sterbebegleitung, Spiritualität und Sinnfindung im Alter.
Ernährung im Alter: Besonderheiten der Ernährung bei Demenz, Umgang mit Mangelernährung, Schluckstörungen und ihre Auswirkungen.
Prävention und Gesundheitsförderung: Sturzprävention, gesundes Altern, Bewegungsförderung.
Digitale Kompetenzen: Einsatz von digitalen Medien in der Betreuung, wie Tablets und spezielle Apps für Senioren.
Interkulturelle Kompetenz: Betreuung von Menschen mit Migrationshintergrund, Umgang mit kulturellen Unterschieden.
Resilienz und Selbstfürsorge: Methoden zur Stressbewältigung, Burnout-Prävention, Achtsamkeit und Selbstfürsorge in sozialen Berufen.
Es empfiehlt sich, regelmäßig Fortbildungen zu besuchen, um auf dem neuesten Stand zu bleiben und die eigene Professionalität und die Qualität der Betreuung stetig zu erhöhen. Dabei sollten sowohl fachliche als auch persönliche Interessen berücksichtigt werden.