Sicherheit bei Evakuierungen gewährleisten

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    • Brandschutzhelfer werden speziell ausgebildet, um im Falle eines Brandes oder einer anderen Notfallsituation in einem Gebäude zu helfen. Sie erhalten Schulungen in Brandbekämpfung, Evakuierungstechniken, dem Gebrauch von Feuerlöschern und anderen wichtigen Aspekten des Brandschutzes. Im Ernstfall unterstützen sie die Evakuierung von Personen aus einem gefährdeten Bereich und helfen dabei, Brände einzudämmen, bevor die Feuerwehr eintrifft. #brandschutz #brandschutzhelfer #brandsicherheit #feuer #brand #derdozent #evakuierung #feuerwehr #ffw
    • Bereit für Sicherheit! 🔥🚨Feuermelder und Brandmeldesysteme sind die wahren Helden, wenn es um den Schutz unseres Lebens und unserer Werte geht! 🔥🚨 Von der frühzeitigen Erkennung bis zur schnellen Alarmierung spielen sie eine entscheidende Rolle im Brandschutz.🔥 Frühzeitige Erkennung: Feuermelder und Brandmeldesysteme erkennen Rauch oder Hitze frühzeitig, noch bevor Flammen auftreten. Dies ermöglicht eine schnellere Reaktion und Evakuierung.🚨 Schnelle Alarmierung: Sobald ein Feuermelder oder Brandmeldesystem ausgelöst wird, sendet es sofortige Alarme aus, um Personen im Gebäude zu warnen und die Feuerwehr zu benachrichtigen.💡 Tipp: Stelle sicher, dass deine Feuermelder und Brandmeldesysteme regelmäßig getestet und gewartet werden, um ihre Zuverlässigkeit zu gewährleisten!#feuer #rauchmelder #alarm #brand #brandschutz #brandgefahr #sicherheit #bma #rauch #flamme #brandsicherheit #derdozent #brandschutznord
    • 🌿 𝐀𝐜𝐡𝐭𝐮𝐧𝐠 𝐇𝐮𝐧𝐝𝐞𝐛𝐞𝐬𝐢𝐭𝐳𝐞𝐫! 🚨 Xylit kann für unsere pelzigen Freunde lebensgefährlich sein! 🐾𝐖𝐚𝐬 𝐢𝐬𝐭 𝐗𝐲𝐥𝐢𝐭? Diese natürliche Substanz wird als Zuckerersatz verwendet, aber für Hunde kann sie eine echte Gefahr darstellen. Selbst kleinste Mengen können zu einer tödlichen Unterzuckerung führen und im schlimmsten Fall zum Leberversagen!𝐖𝐚𝐫𝐮𝐦 𝐢𝐬𝐭 𝐗𝐲𝐥𝐢𝐭 𝐟ü𝐫 𝐇𝐮𝐧𝐝𝐞 𝐬𝐨 𝐠𝐞𝐟ä𝐡𝐫𝐥𝐢𝐜𝐡? Wenn Hunde Xylit aufnehmen, führt dies zu einer massiven Insulinausschüttung, die zu einer Unterzuckerung führt. Die Symptome können innerhalb von Minuten auftreten und zu einem lebensbedrohlichen Zustand führen!𝐖𝐚𝐬 𝐬𝐨𝐥𝐥𝐭𝐞𝐬𝐭 𝐝𝐮 𝐭𝐮𝐧, 𝐰𝐞𝐧𝐧 𝐝𝐞𝐢𝐧 𝐇𝐮𝐧𝐝 𝐗𝐲𝐥𝐢𝐭 𝐠𝐞𝐟𝐫𝐞𝐬𝐬𝐞𝐧 𝐡𝐚𝐭? Sofortige ärztliche Hilfe ist unerlässlich! Kontaktiere sofort einen Tierarzt, auch auf dem Weg dorthin. Ein Notfall-Kit mit Honig kann helfen, Unterzuckerungssymptome zu mildern, aber nur ein Tierarzt kann eine angemessene Behandlung bieten!🚫 𝐕𝐞𝐫𝐦𝐞𝐢𝐝𝐞 𝐑𝐢𝐬𝐢𝐤𝐞𝐧! Halte Produkte mit Xylit von deinem Hund fern und sei vorsichtig, welche Lebensmittel du ihm gibst! Ein wachsames Auge und schnelles Handeln können Leben retten! 🐶💚#xylit #erstehilfeamhund #hunderettung #xylitgefahr #hundeernährung #tiergesundheit #hundeliebe #notfallplan #tierarz #sicherheitfüralle #vorsicht #hund #tiergesund #xylitwarnung #gesundehunde #haustierliebe #hundeernährungstipps #sicherheitstipps
    • Heute haben wir, das Team der Dozent, einen weiteren faszinierenden Erste-Hilfe-Kurs für Hunde erfolgreich abgeschlossen. Ein besonderer Dank geht an unsere vierbeinige Mitarbeiterin Judy, die wieder einmal eine herausragende Leistung gezeigt hat. Bist du sicher, dass du weißt, wie man handelt, wenn dein treuer Begleiter etwas Giftiges frisst, wie man eine Hundeherzdruckmassage korrekt durchführt oder einen Pfotenverband anlegt? Lerne diese lebensrettenden Fähigkeiten und mehr bei unseren nächsten Kursen. Melde dich jetzt an und sei darauf vorbereitet, deinem Hund in jeder Situation zu helfen!#erstehilfe #erstehilfeamhund #hunde #hundeliebe #hundeliebegrenzenlos #hundeleben #rettungshund #henstedtulzburg #kaltenkirchen #norderstedt #hamburg #badbramstedt #segeberg #schleswigholstein  #derdozent
    • Habt ihr euch schon einmal gefragt, warum wir so sehr auf Süßigkeiten schwören, obwohl wir wissen, dass sie nicht gerade die gesündeste Wahl sind? 🤔🍭 Süßigkeiten mögen zwar lecker sein, aber sie bergen auch einige ernsthafte Gefahren für unsere Gesundheit. Hier sind ein paar Gründe, warum wir uns bewusst sein sollten:◆ Zuckerüberlastung: Süßigkeiten sind oft vollgepackt mit raffiniertem Zucker, der unseren Blutzuckerspiegel in die Höhe schnellen lässt und dann schnell wieder sinken lässt. Dieses Auf und Ab kann zu Energielosigkeit, Stimmungsschwankungen und sogar langfristig zu Diabetes führen.◆ Zahnprobleme: Der hohe Zuckergehalt in Süßigkeiten ist eine Einladung für Karies und andere Zahnprobleme. Unsere Zähne sind nicht darauf ausgelegt, ständig Zucker ausgesetzt zu sein, was zu schweren Schäden führen kann.◆ Gewichtszunahme: Der regelmäßige Konsum von Süßigkeiten kann leicht zu einer übermäßigen Kalorienaufnahme führen, was wiederum zu Gewichtszunahme und sogar Fettleibigkeit führen kann. Die leeren Kalorien in Süßigkeiten bieten keine Nährstoffe, die unser Körper braucht.◆ Suchtpotenzial: Ja, Süßigkeiten können süchtig machen! Der hohe Gehalt an Zucker und Fett kann dazu führen, dass unser Gehirn ähnlich reagiert wie bei Drogen, was zu einem Verlangen nach immer mehr Süßigkeiten führt.Lasst uns also bewusster mit unserem Süßigkeitenkonsum umgehen und stattdessen nach gesünderen Alternativen greifen! 🥕🍏 Eure Gesundheit wird es euch danken! 💪 #gesundheit #ernährung #ernährungsberatung #ernährungsumstellung #diabetes #zucker #zuckerfrei #sucht #suchtgefahr #kuchen #süßigkeiten #derdozent
    • Wohlbefinden durch bewusstes Essen! 🥗💖In der Seniorenpflege ist eine ausgewogene Ernährung der Schlüssel zu Gesundheit und Lebensqualität! 🌿💪 Als Pflegekraft oder Angehöriger können wir mit einfachen Schritten sicherstellen, dass unsere Senioren die Nährstoffe erhalten, die sie brauchen:◆ Proteine für Kraft und Energie: Füge magere Proteinquellen wie Geflügel, Fisch oder Hülsenfrüchte zu den Mahlzeiten hinzu.◆ Ballaststoffe für eine gesunde Verdauung: Bunte Gemüse- und Obstsorten sowie Vollkornprodukte fördern die Darmgesundheit.◆ Kalzium und Vitamin D für starke Knochen: Milchprodukte und grünes Blattgemüse nicht vergessen!◆ Hydration nicht vergessen: Ermutige zu regelmäßigem Wasser trinken, um Dehydration zu vermeiden.◆ Mit Liebe und Sorgfalt servieren: Nahrhafte Mahlzeiten sollten nicht nur gesund, sondern auch ansprechend sein.Gemeinsam können wir sicherstellen, dass unsere Senioren jede Mahlzeit genießen und sich wohlfühlen! 💖#pflege #ernährung #gesundheit #liebe #essen #obst #gemüse #senior #leben #energie #vitamine #kraft #derdozent #pflegeheim #pflegekraft #pflegehelfer #betreuung #betreuungskraft
    • Wenn im Büro umgeräumt wird...#frauenpower #derdozent
    • 🚨 Wusstest du schon? Der ACLS Provider Kurs ist mehr als nur ein Training - es ist ein Abenteuer in der Welt der Notfallmedizin! Hier sind einige faszinierende Fakten, die du über den Kurs wissen solltest:◆ Adrenalin-Pumpende Action: Der Kurs lehrt fortgeschrittene Techniken zur Behandlung von lebensbedrohlichen Herz-Kreislauf-Erkrankungen, darunter die Verwendung von Defibrillatoren und lebensrettenden Medikamenten.◆ Team Avengers: Teamarbeit ist der Schlüssel! Der Kurs betont die Wichtigkeit effektiver Kommunikation und Zusammenarbeit, um Leben zu retten.◆ Zertifizierung der Heldentaten: Absolventen erhalten eine weltweit anerkannte Zertifizierung, die ihnen Superkräfte für zwei Jahre verleiht!◆ Simulationstraining: Realistische Szenarien ermöglichen es den Teilnehmern, praktische Erfahrungen zu sammeln und ihre Fähigkeiten unter Druck zu testen.◆ Aktualisierungen: Der Kurs basiert auf den neuesten Richtlinien der American Heart Association und integriert ständig neue Entwicklungen und Behandlungsprotokolle.Bereit, deine Superkräfte zu entfesseln und Leben zu retten? Melde dich jetzt für den ACLS Provider Kurs an und werde zum echten Lebensretter! 💪🏥#ACLS #lebensretter #notfall #notfallmedizin #erstehilfe #herz #defibrillator #held #ausbildung #gesundheit #AHA #americanheartassociation #arzt #krankenpflege #rettungsdienst #derdozent

    UNSER TEAM

    Cornelia Brussat

    Buchhaltung

    Katrin Albert

    Qualitätsmanagement

    Ulrike Krüger-Schmukal

    Lehrgangsmanagerin Pflege & Betreuung I Personaleinsatzplanung I Fachbereich Erste-Hilfe

    Marianne Nitschmann

    Marketing I EDV I Materialwesen I Verwaltung

    Anika Kirste

    Buchhaltung I Vertrieb I Fachbereich Brandschutz

    Jasmin Leder

    Personalverwaltung I Fachbereich Betriebssanitäter, Notfalltraining & ACLS

    Christian Leder

    Geschäftsführer

    Sarah Keller

    Dozentin

    Janne Schmilgies

    Dozentin

    Christian Renaudin

    Dozent

    Warum der dozent

    Wir sichern Ihnen die bestmögliche Qualität Ihres Seminars zu! Unsere Dozenten beherrschen ihre jeweilige Methodik und sind auf dem aktuellsten Wissensstand; die eigenen Schulungsräume sind einladend und bestens ausgestattet
    Innovationsfreude

    Wir setzen auf kreative Köpfe

    Dynamisches Umfeld

    Langeweile gibt es bei uns nicht

    24 / 7

    Durchgehende Erreichbarkeit durch unsere Notfallnummer

    Gestaltungsfreiraum

    Wir passen uns Ihren Bedürfnissen an

    Anerkannte Zertifikate

    Nachweis des erlernten Wissens

    Fachkompetenz

    Von Experten lernen

    Das sagen unsere kunden

    Der Erste-Hilfe-Kurs hat bei uns in der Firma, der avanti GmbH, stattgefunden. Die Terminfindung, die allgemeine Organisation und auch die spätere Abrechnung ging problemlos und sehr schnell. Unsere Dozentin, welche vom Fach kommt, hat den Kurs informativ und unterhaltsam durchgeführt und ist auch auf unsere Fragen, egal wie komisch sie waren, eingegangen. Viele Kollegen und ... Hendrik Timm

    Hendrik Timm

    Kompetenz, Fachwissen und ein lockeres Klima haben mich überzeugt ! Die Vermittlung der Themen war sehr gut und man ist super mit auf die Reise genommen worden. Absolut empfehlenswert im Rhein-Main Gebiet.

    Erl König

    Das Training war sehr aufschlussreich und ich konnte mein Wissen zum Thema ACLS und BLS auffrischen. Der Einstieg in das Training beinhaltete Informationen zu einer Medikamentengruppe welche auch notfallmäßig eingesetzt werden kann bzw hin und wieder eingesetzt werden muss.. Ich bin von dem Ablauf des Trainings und der Kompetenz des Dozenten überzeugt und werde zum ... Andress Fischer

    Andress Fischer

    Ich habe am 02.06. den Ersthelfer Kurs in Henstedt-Ulzburg besucht. Tolle Dozentin, sie hat das Thema ganz anders rüber gebracht. Mit viel Freude und viel Spaß. Ich komme wieder!

    Manuel Spitzeck

    der kursablauf

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    FAQ

    Der Nachweis eines Brandschutzkonzeptes ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. 

     

    Welche Behörde kontrolliert den Brandschutz?

    Die Feuerwehren und die Brandaufsichtsbehörden kontrollieren deshalb Gewerbebetriebe in regelmäßigen Brandschauen. In welchem Turnus ein Objekt begangen werden sollte, ist in den Zielen der Berufsfeuerwehren festgelegt.

    Im Allgemeinen empfiehlt es sich mindestens einmal jährliche eine vollständige Brandschutzbegehung durchzuführen.

    Bei Auffälligkeiten kommen wir auch gerne öfter zu Ihnen.

    Im Normalfall kommen wir jährlich zu Ihnen in den Betrieb und fertigen ein Protokoll an. Anhand dessen können Sie die Punkte abarbeiten.

    Die Berufsgenossenschaften empfehlen alle zwei Jahre einen neuen Kurs zum Brandschutzhelfer zu absolvieren.

    Bei uns können Sie diesen Kurs buchen.

    Brandschutz sorgt für Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt. Zum einen gehören zum Brandschutz alle Maßnahmen, die im besten Fall eine Brandentstehung vorbeugen und eine schnelle Brandausbreitung verhindern.

    Brandschutz kann Menschenleben und Unternehmen retten. Die Feuerwehren und die Brandaufsichtsbehörden kontrollieren deshalb Gewerbebetriebe in regelmäßigen Brandschauen. In welchem Turnus ein Objekt begangen werden sollte, ist in den Zielen der Berufsfeuerwehren festgelegt.

    Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache.

    Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Fachkundigen Brandschutzbeauftragten bei der Einhaltung der Vorschriften.

    Eine Evakuierungsübung basiert in der Regel auf einer gründlichen Vorbereitung sowie einer theoretischen Unterweisung aller Beteiligten. Erst im Anschluss sollte die praktische Evakuierung erfolgen, bei der die Mitarbeiter die gelernten Verhaltensweisen in die Praxis umsetzen.

    Gerne planen wir eine solche Übung gemeinsam mit Ihnen.

    Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

    Im Arbeitsschutzgesetz wird unter § 10 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.

    Da es keine weiteren rechtlichen Vorgaben gibt, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen, wieviel Evakuierungshelfer erforderlich sind und welche Ausbildung sie haben müssen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Evakuierungshelfer muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenanzahl und zum betrieblichen Gefährdungspotential stehen.

    In Abschnitt 7.3 Ziffer 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände“ wird zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergänzend ausgeführt: „(…) Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.“

    Prinzipiell spricht nichts dagegen, dass Brandschutzhelfer auch Evakuierungshelfer sind, sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass genügend Brandschutzhelfer vorhanden sind und sie somit nicht in ihren eigentlichen Aufgaben eingeschränkt werden.

    Auf die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ weisen wir hin.

    „Mir kann das nicht passieren. Bei mir brennt es nicht.“ – So denken viele Gebäude­betreiber und vernachlässigen den Brandschutz ihres Gebäudes. Doch die Statistik spricht etwas Anderes: Brände in Wohn- und Gewerbe­bauten nehmen weiter zu. Große Brandereignisse der jüngsten Zeit aber auch aus der Vergangen­heit bewegen immer wieder aufs Neue dazu, sich mit dem Brandschutzwesen zu beschäftigen. Die Bilder von lodernden Häusern oder zerstörten Gebäude­komplexen sowie die Nachrichten über verunglückte Opfer erschüttern, beängstigen und werfen die Frage auf: Hätte der Brand verhindert werden können?

     

    Eines ist klar: Brandschutz sorgt für Schutz von Leben, Gesund­heit, Eigentum und Umwelt. Zum einen gehören zum Brandschutz alle Maß­nahmen, die im besten Fall eine Brandentstehung vorbeugen und eine schnelle Brandausbreitung verhindern. Auch ein Hallen­dach darf beispiels­weise nicht zur Brandausbreitung beitragen. Ganz im Gegenteil: Es sollte eindämmend wirken. Dafür gibt es eine eigene Norm: die DIN18234. Sie definiert Maßnahmen zur Begrenzung der Brandweiterleitung durch Dächer -auch für Tageslichtsysteme. Zum anderen liegt der Fokus bei Brandschutz auf Vorkehrungen, die mögliche Schäden auf ein Mindestmaß begrenzen, so wie etwa Maßnahmen, die die Rettung von Menschen und Tieren im Falle eines Schaden­feuers schnellstens ermöglichen und wirksame Löscharbeiten zulassen. Deshalb gliedert sich der Brandschutz grundlegend in zwei wichtige Bereiche: den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

     

    Zum vorbeugenden Brandschutz zählen all die Maßnahmen, welche im Vorfeld getroffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Der vorbeugende Brandschutz unterteilt sich noch einmal in drei Bereiche: baulichen Brandschutz, anlagentechnischen Brandschutz sowie organisatorischen Brandschutz. Durch die darin getroffenen Vorkehrungen kommt es idealer­weise erst gar nicht zum Brand.

     

    Die Realität sieht aber leider oft anders aus und es kommt doch zum Brand. In diesem Moment kommt der abwehrende Brandschutz ins Spiel.

    Der abwehrende Brandschutz ist insbesondere eine Aufgabe der Feuerwehr.

    Der zentrale Schwerpunkt des abwehrenden Brandschutzes liegt bei feuerwehrtaktischen und feuerwehr­technischen Maßnahmen, die zur Rettung von Menschen, Tieren sowie Sachwerten, der Brandbekämpfung und der Abwendung von Umweltgefahren er­forderlich sind.

    Aber auch die Behörden haben einen bestimmten Verantwortungs­bereich beim abwehrenden Brandschutz.

    Sie sichern die Löschwasser­versorgung, das Ausweisen von Aufstell- und Bewegungsflächen und Notrufsysteme.

    Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Brandschutz

    Die gesetzlichen Regelungen über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschreiben u.a. auch die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur). Der Brandschutz gilt als Teilgebiet der Arbeitssicherheit und wird in der BGI 560 der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit folgenden Aufgaben zugeschrieben:

    – Beraten unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes bei

    Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs.

    – Durchführung von Brandrisikoanalysen.

    – Regelmäßiges Begehen aller Arbeitsbereiche – auch der Büros und Lager – zur Ermittlung von Brandgefahren.

    – Mängel im vorbeugenden Brandschutz den verantwortlichen Vorgesetzten mitteilen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vorschlagen.

    – Ursachen von Bränden untersuchen, die Untersuchungsergebnisse auswerten und Maßnahmen zu verbesserter Brandverhütung vorschlagen.

    – Ausbilden, informieren und motivieren, so dass sich jeder Beschäftigte den Anforderungen des Brandschutzes entsprechend verhält und in der Lage ist, zweckmäßige Hilfe zu leisten.

    Auf Baustellen bestehen vielfältige Gefahren, die über die typischen Brandrisiken in bezugsfähigen Gebäuden hinausgehen. Die Gefährdung ergibt sich aus der Brandanfälligkeit der verwendeten Baumaterialien und der Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten. Mit dem Fortschreiten des Bauprojekts ändern sich auch die Gefahrenquellen. Zeit- und Kostenbeschränkungen, mangelnde Koordination zwischen verschiedenen Unternehmen und Werken, die enge räumliche Zusammenarbeit der Arbeiten sowie Sprachbarrieren tragen zusätzlich zur Problematik bei. Die Sicherheit von Bauarbeitern und anderem Personal, das sich in der Nähe der Baustelle aufhält, ist gefährdet. Darunter fallen auch Feuerwehrleute, die in einer sich täglich verändernden Umgebung Brände bekämpfen und Menschen retten müssen.

    Neben der Gefährdung von Personen ist auch der Sachschutz ein wichtiger Aspekt. Schäden in Millionenhöhe können entstehen, wenn beispielsweise ein schnell fertiggestelltes Gebäude zerstört wird und dadurch die geplante Nutzung erheblich verzögert wird. Im Folgenden werden die häufigsten Gefahren auf Baustellen beschrieben und erläutert.

    Es gibt mehrere gängige Brandschutzmaßnahmen, die auf Baustellen umgesetzt werden können, um das Risiko von Brandereignissen zu verringern:

    Brandschutzplan: Entwickeln Sie einen umfassenden Brandschutzplan, der speziell auf die Baustelle zugeschnitten ist. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter mit dem Plan und ihren Aufgaben im Brandfall vertraut sind.

    Feuerlöscher: Stellen Sie auf der gesamten Baustelle leicht zugängliche und ordnungsgemäß gewartete Feuerlöscher auf. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter darin, sie effektiv zu nutzen.

    Rauchverbot: Führen Sie auf der Baustelle ein striktes Rauchverbot ein, um versehentliche Brände durch weggeworfene Zigarettenkippen zu verhindern.

    Genehmigungen für Heißarbeiten: Richten Sie ein Genehmigungssystem für Heißarbeiten (z. B. Schweißen, Schneiden, Löten) ein, um sicherzustellen, dass diese Arbeiten sicher und unter Einhaltung geeigneter Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

    Elektrische Sicherheit: Überprüfen Sie regelmäßig elektrische Geräte und Leitungen, um potenzielle Gefahren zu erkennen und zu beseitigen, die zu elektrischen Bränden führen könnten.

    Lagerung brennbarer Materialien: Lagern Sie brennbare Flüssigkeiten und Materialien in dafür vorgesehenen, feuerbeständigen Behältern, entfernt von Zündquellen.

    Freier Zugang zu Hydranten: Stellen Sie sicher, dass Hydranten zugänglich sind und nicht durch Baumaterialien oder Geräte blockiert werden.

    Sprinkleranlagen: Installieren Sie temporäre oder permanente Sprinkleranlagen in Hochrisikobereichen, um aktiven Brandschutz zu gewährleisten.

    Feuermelder und -erkennung: Installieren Sie auf der gesamten Baustelle Feuermelder und Rauchmelder, um im Brandfall frühzeitig zu warnen.

    Schulung und Schulung: Bieten Sie allen Arbeitnehmern Brandschutzschulungen an, einschließlich Evakuierungsverfahren und der ordnungsgemäßen Verwendung von Brandschutzausrüstung.

    Kontrollierter Zugang: Kontrollieren Sie den Zugang zur Baustelle, um zu verhindern, dass unbefugte Personen eindringen und möglicherweise Brandgefahr verursachen.

    Sauberkeit der Baustelle: Sorgen Sie für eine saubere und organisierte Baustelle und entfernen Sie regelmäßig Schutt und brennbare Materialien.

    Feuerbeständige Baumaterialien: Verwenden Sie nach Möglichkeit feuerbeständige Baumaterialien, um die Wahrscheinlichkeit einer Brandausbreitung zu verringern.

    Notfall-Evakuierungsübungen: Führen Sie regelmäßig Notfall-Evakuierungsübungen durch, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter wissen, wie sie im Brandfall schnell und sicher reagieren können.

    Durch die Umsetzung dieser Brandschutzmaßnahmen können Baustellenleiter das Risiko von Brandereignissen deutlich reduzieren und die Sicherheit der Arbeiter und der Umgebung gewährleisten.

    Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten. Unsere Brandschutzbeauftragte können Sie vor Ort besuchen und dieser Frage auf den Grund gehen!

    Gegen die Brandausbreitung auf andere Gebäude wirken Gebäudeabstände zwischen Gebäuden (Art. 6, Mindestabstandsflächentiefen), Brandwände als Gebäudeabschlusswände an oder in der Nähe der Grundstücksgrenze (Art. 28), Trennwände zwischen aneinandergebauten Gebäuden auf demselben Grundstück (Art. 27) und Anforderungen an Dächer (Art. 30).

    Die Brandausbreitung auf andere Gebäude soll danach zunächst durch die Einhaltung eines Abstandes zwischen Gebäuden verhindert oder zumindest so eingeschränkt werden, dass sie mit Hilfe der Feuerwehr unterbunden werden kann. Das Gesetz geht davon aus, dass bei Einhaltung der Mindestabstandsflächentiefe von 3 m vor jedem Gebäude (Art. 6 Abs. 5 bis 7) und dem so entstehenden Mindestabstand zwischen Gebäuden von 6 m im Normalfall das Schutzziel eingehalten ist.

    Wird der Abstand von 6 m unterschritten, so muss gegebenenfalls baulich einer Brandübertragung vorgebeugt werden (Anforderungen an die Beschaffenheit der Außenwände, Lage von Öffnungen; Brandschutz ist Prüfgegenstand bei der Gestattung einer Abweichung von der Mindestabstandsfläche). Beträgt der Gebäudeabstand zwischen fremden Gebäuden (Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken) weniger als 5 m, ist grundsätzlich mindestens eine Brandwand erforderlich (Art. 28 Abs. 2 Nr. 1).

    Werden Gebäude ohne Abstand aneinandergebaut, so sind sie jeweils durch Brandwände (an der Grundstücksgrenze) abzuschließen; zwischen verschiedenen Gebäuden auf dem eigenen Grundstück genügen seit dem ÄndG 08 Trennwände (Art. 27).

    Eine Brandausbreitung auf andere Gebäude ist vor allem über die Dächer zu befürchten. Die in Art. 30 Abs. 1 geforderte „harte Bedachung“ wirkt passiv gegen die Brandausbreitung zwischen Gebäuden: sie schützt ein Gebäude vor dem Brand eines anderen Gebäudes. Die Bedachung muss widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein. Gebäude, deren Dächer nicht widerstandsfähig in diesem Sinn sind und eine sogenannte weiche Bedachung haben (z. B. Stroh oder Holzschindeln), müssen große Abstände zu anderen Gebäuden einhalten (Art. 30 Abs. 2).

    Damit Dachaufbauten, Solaranlagen, Teile der Dachkonstruktion oder Dachöffnungen nicht zur Übertragung von Feuer auf benachbarte Gebäude oder Gebäudeteile beitragen, werden Abstände z. B. zu den Brandwänden/Trennwänden oder baulicher Schutz verlangt (Art. 30 Abs. 5).

    Andere Abstände zur Brandverhütung können sich ergeben aus dem Waldgesetz oder der VVB (Erl. 2.3).

    Feuerlöscher und Rauchwarnmelder gehören an Bord

    Grundsätzlich sollten die „fahrenden Ferienhäuser“ mit Feuerlöschern, Gas- und Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Rauchwarnmelder – wie sie auch in jeder Wohnung vorgeschrieben sind – warnen die Bewohner, wenn es irgendwo qualmt oder glimmt, oftmals bevor der Brand entsteht. Insbesondere nachts sind sie lebensrettend, wenn der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist.

    Die häufigsten Brandursachen im Inneren des mobilen Heims sind unsachgemäß eingebaute oder angeschlossene Gas- und Elektrogeräte. Während im Vorzelt oder auf der Wiese der unsachgemäße Umgang mit offenem Feuer zu Bränden führen kann. Ein weiteres Problem ist der Stauraum. Neben den Gasflaschen befinden sich hier oftmals Grillkohle, Anzünder und auch Farbreste oder benutze Öllappen. Die dadurch gegebene Brandgefahr wird nicht wahrgenommen oder unterschätzt. Entsteht ein Feuer, greifen die Flammen binnen Minuten auf Zelte und Fahrzeuge über. Wobei sich ein entstehender Brand in den meisten Fällen mit einem Feuerlöscher unter Kontrolle bringen lässt.

    Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze zwingend beachten

    Die Ausstattung der Fahrzeuge mit Feuerlöschgeräten und Warnmeldern ist das eine. Vorbeugende Brandschutz-Maßnahmen auf dem Campingplatz sind das andere. Wichtige Hinweise geben die Betriebsvorschriften für Camping- und Wochenendplätze, wobei die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Brandschutzmaßnahmen vor Ort überwacht. Auf Seiten der Campingplatz-Betreiber ist zum Beispiel darauf zu achten, dass zwischen Zelten und Wohnwagen genügend Abstand besteht. So ist eine Unterteilung der Plätze durch Brandgassen und Brandschutzstreifen in einzelne Abschnitte mit einer begrenzten Anzahl von Standplätzen vorgeschrieben.

    Für den Brandschutz ist nicht nur eine Löschwasserversorgung über Hydranten oder eine Löschwasserentnahmestelle zwingend vorgeschrieben, sondern auch die Ausstattung des Geländes mit ausreichend Feuerlöschern der Brandklasse ABC. Wobei Anzahl und räumlicher Abstand zwischen den einzelnen Feuerlöschern ebenfalls von den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes abhängig sind. Während zum Beispiel Nordrhein-Westfalen einen 6-kg-ABC-Feuerlöcher für je 25 Aufstellplätze mit einem maximalen Abstand von 40 Metern zum nächsten Feuerlöscher vorschreibt, fordert Schleswig-Holstein für jeweils 20 Stellplätze einen 6-kg-ABC-Feuerlöcher mit einem maximalen Abstand von 60 Metern zwischen den Geräten. 

    Eine grundlegende Brandschutzforderung für Dächer ist bereits in der Musterbauordnung (und den jeweiligen Landesbauordnungen) verankert und beschreibt die Forderung nach Wiederstandfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlender Wärme von Dachkonstruktionen. Dies wird auch als harte Bedachung bezeichnet.

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