Prävention und Intervention bei Brand

Brandgefahren verstehen, Leben schützen – Brandschutzkurs für alle!

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  • 🐕 Wiederbelebung bei Hunden – So kannst du helfen! 🐕Wusstest du, dass du auch bei Hunden im Notfall Wiederbelebungsmaßnahmen anwenden kannst? Ein Herzstillstand bei Hunden erfordert schnelles Handeln, ähnlich wie bei Menschen. Hier sind die Schritte, die du befolgen solltest:1️⃣ Überprüfen:Kontrolliere, ob der Hund bewusstlos ist und keine Atmung vorhanden ist. Schau, ob sich die Brust hebt und senkt.2️⃣ Herzdruckmassage:x Lege den Hund auf die rechte Seite.x Positioniere deine Hände über den Rippen hinter dem Ellenbogen (bei kleinen Hunden eine Hand, bei großen Hunden beide Hände übereinander).x Drücke kräftig und schnell, etwa 30 Mal pro Minute, in einem Rhythmus von 100-120 Druckstößen pro Minute.3️⃣ Beatmung:xVerschließe das Maul des Hundes und atme vorsichtig in die Nase.x Gib 2 Atemstöße nach 30 Druckstößen.4️⃣ Notruf:Kontaktiere sofort einen Tierarzt oder eine Tierklinik, während du die Wiederbelebung fortsetzt.⚠️ Wichtiger Hinweis: Die Techniken variieren leicht je nach Größe des Hundes. Jeder Tierfreund sollte wissen, wie man im Notfall reagieren kann. Bleib ruhig und handle schnell – du kannst das Leben deines besten Freundes retten! 🐾 #hunderettung #erstehilfehund #tierrettung
  • 👶 Wiederbelebung bei Kindern – Was ist anders? 👶Die Wiederbelebung bei Kindern unterscheidet sich etwas von der bei Erwachsenen, da Atemprobleme bei Kindern oft der Auslöser eines Herzstillstands sind. Hier sind die wichtigsten Unterschiede:👶 Säuglinge (unter 1 Jahr):Herzdruckmassage: Zwei Finger auf die Mitte des Brustkorbs, ca. 4 cm tief drücken, 100-120 Mal pro Minute.Beatmung: Mund und Nase umschließen und sanft Luft einblasen, Verhältnis 30 Druckstöße zu 2 Atemspenden.Notruf: Nach 1 Minute Wiederbelebung den Notruf absetzen, wenn du allein bist.🧒 Kinder (1 bis 12 Jahre):Herzdruckmassage: Eine Hand auf den Brustkorb, ca. 5 cm tief drücken.Beatmung: 30:2 Verhältnis wie bei Säuglingen, Mund und Nase umschließen.⚡ AED: Falls verfügbar, kann ein AED auch bei Kindern verwendet werden. Einige Geräte haben spezielle Kinderelektroden, wenn nicht, normal platzieren.Kenne diese wichtigen Unterschiede und sei vorbereitet, Leben zu retten!  #kinderleben #lebenretten #erstehilfe #reanimation
  • ❗ Herzstillstand erkennen und richtig reagieren ❗Ein Herzstillstand kann jeden jederzeit treffen, und schnelles Handeln ist entscheidend, um Leben zu retten. Die meisten Menschen wissen jedoch nicht genau, wie sie einen Herzstillstand erkennen oder reagieren sollen. Hier sind die wichtigsten Anzeichen und Schritte, die du kennen musst.💔 Typische Anzeichen eines Herzstillstands:Plötzlicher Bewusstseinsverlust: Die betroffene Person reagiert nicht auf Ansprechen, Klopfen oder Schütteln. Sie fällt möglicherweise abrupt zusammen.Keine normale Atmung: Die Person atmet gar nicht mehr oder hat eine unregelmäßige, keuchende Atmung (sogenannte Schnappatmung), die oft fälschlicherweise als normale Atmung wahrgenommen wird.Kein Puls spürbar: Es ist schwierig, den Puls bei Laien in einem Notfall korrekt zu ertasten, aber wenn die Person bewusstlos und nicht ansprechbar ist, gehe sofort von einem Herzstillstand aus.#herzstillstand #lebenodertod #wiederbelebung #AED
  • ⚡ Was ist ein AED und wie rettet er Leben? ⚡Ein Automatisierter Externer Defibrillator (AED) ist ein lebensrettendes Gerät, das entwickelt wurde, um bei einem Herzstillstand den Herzrhythmus zu analysieren und, falls nötig, einen Elektroschock abzugeben. Dieser Schock kann das Herz wieder in einen normalen Rhythmus bringen und die Überlebenschancen deutlich erhöhen.So funktioniert ein AED:1️⃣ Gerät einschalten: Sobald der AED verfügbar ist, schalte ihn ein. Die meisten Geräte geben klare Sprachansagen, die dich Schritt für Schritt durch den Prozess führen. Du musst keine medizinischen Kenntnisse haben, um einen AED zu bedienen!2️⃣ Elektroden anbringen: Klebe die Elektrodenpads wie auf dem Gerät angegeben auf die nackte Brust der betroffenen Person. Eines geht unter das rechte Schlüsselbein, das andere seitlich unter die linke Brust.3️⃣ Herzrhythmus wird analysiert: Der AED analysiert automatisch den Herzrhythmus und gibt dir klare Anweisungen. Wenn das Gerät einen Schock für notwendig hält, wirst du aufgefordert, den Schockknopf zu drücken. Andernfalls gibt das Gerät Anweisungen, mit der Herzdruckmassage fortzufahren.4️⃣ Schock abgeben (wenn erforderlich): Wenn das Gerät dazu auffordert, den Schock abzugeben, stelle sicher, dass niemand die Person berührt, und drücke den Schockknopf. Danach folgt eine erneute Analyse durch das Gerät.Der AED ist in vielen öffentlichen Gebäuden, Sporthallen und Bahnhöfen verfügbar – schau dich in deiner Umgebung um! Je schneller der AED eingesetzt wird, desto größer sind die Überlebenschancen, vor allem in Kombination mit einer sofortigen Herzdruckmassage.📊 Fakten zum AED:x Die Überlebenschance bei einem Herzstillstand sinkt mit jeder Minute um 7-10 %, wenn keine Wiederbelebungsmaßnahmen ergriffen werden.x Der Einsatz eines AED in den ersten 3-5 Minuten kann die Überlebenschancen auf über 70 % erhöhen.x Ein AED ist sicher und gibt nur dann einen Schock ab, wenn es wirklich nötig ist.Ein AED ist einfach zu bedienen – du kannst damit Leben retten! Stelle sicher, dass du weißt, wo der nächste AED in deiner Umgebung zu finden ist.#AED #defibrillator #wiederbelebung #lebenretten
  • 👐 Wie funktioniert die Herzdruckmassage?Die Herzdruckmassage ist der wichtigste Schritt bei der Wiederbelebung:x Positionieren Sie Ihre Hände auf der Mitte des Brustkorbs.x Drücken Sie kräftig und schnell, etwa 5-6 cm tief, mit einer Geschwindigkeit von 100-120 Mal pro Minute.x Hören Sie nicht auf, bis professionelle Hilfe trifft.Je mehr Menschen wissen, wie man richtig drückt, desto höher sind die Überlebenschancen.#herzdruckmassage #wiederbelebung #lebenretten
  • 🔗 Die Glieder der Überlebenskette 🔗1️⃣ Früherkennung eines Herzstillstands und Notruf absetzen (112):Schnelles Handeln ist entscheidend. Sobald ein Herzstillstand vermutet wird (Person reagiert nicht, atmet nicht oder atmet unregelmäßig), rufe sofort die Notrufnummer 112 an.2️⃣ Frühzeitige Herzdruckmassage beginnen:Beginnen Sie sofort mit kräftigen, schnellen Druckstößen in der Mitte des Brustkorbs. Die Herzdruckmassage sorgt dafür, dass das Blut weiterhin durch den Körper zirkuliert und lebenswichtige Organe versorgt wird.3️⃣ Frühe Defibrillation durch einen AED (Automatisierter Externer Defibrillator):Sobald ein AED verfügbar ist, schalten Sie ihn ein und folgen Sie den Sprachansagen. Der AED kann den Herzrhythmus analysieren und bei Bedarf einen Schock abgeben, um das Herz wieder in den normalen Rhythmus zu bringen.4️⃣ Erweiterte medizinische Versorgung:Professionelle Hilfe durch Rettungsdienste oder das Krankenhaus stellt sicher, dass die lebensrettenden Maßnahmen fortgesetzt und die Person bestmöglich versorgt wird.🛑 Jede dieser Maßnahmen erhöht die Überlebenschancen und verbessert die Versorgung bei einem Herzstillstand. Zögere nicht – jede Sekunde zählt! #überlebenskette #wiederbelebung #herzstillstand
  • 🚨 Start der Woche der Wiederbelebung 2024! 🚨Diese Woche steht ganz im Zeichen des Lebensrettens!Die Woche der Wiederbelebung findet jährlich statt, um das Bewusstsein für die Bedeutung der Wiederbelebung zu schärfen und mehr Menschen zu befähigen, in Notfallsituationen richtig zu handeln. Täglich teilen wir wichtige Informationen, Tipps und Anleitungen rund um das Thema Herzstillstand und Wiederbelebung.Werde aktiv und lerne, wie du das Leben retten kannst – es könnte das Leben eines Freundes, einheimischen oder sogar eines Fremden sein!❗ Folge uns die ganze Woche für lebenswichtige Infos.#wochederwiederbelebung #lebenretten #jederkannretten #erstehilfe
  • 🛑 Tag der Ersten Hilfe: Was wäre, wenn es dich trifft? 🛑Stell dir vor, jemand bricht plötzlich vor deinen Augen zusammen. Ein Herzinfarkt, ein schwerer Sturz – und du stehst da. Du bist die einzige Hoffnung. Was wäre, wenn du nicht wüsstest, was zu tun ist?Würdest du einfach zusehen? Würdest du verzweifelt nach Hilfe schreien und warten, bis jemand anderes kommt? Oder würdest du wünschen, dass du verdammt nochmal vorbereitet wärst?Erste Hilfe rettet Leben – es ist keine Option, es ist eine Pflicht. Jeder Moment des Zögerns kann den Unterschied zwischen Leben und Tod bedeuten.Was wäre, wenn es dein Kind ist? Dein Partner? Dein Freund? Würdest du bereit sein, zu helfen, oder würdest du im Nachhinein mit Schuldgefühlen leben, weil du es nicht konntest?Es dauert nur ein paar Stunden, das Wissen zu erlangen, das ein ganzes Leben retten kann. Hör auf, zu denken, „mir passiert das schon nicht“. Erst wenn es passiert, merkst du, wie ernst es ist. Und dann ist es vielleicht zu spät.Meld dich JETZT für einen Erste-Hilfe-Kurs an. Keine Ausreden. Keine "Was wäre wenns" mehr.#lebenretten #erstehilfe #notfall #sos #tot #alarm #emergency

UNSER TEAM

Cornelia Brussat

Buchhaltung

Katrin Albert

Qualitätsmanagement

Ulrike Krüger-Schmukal

Lehrgangsmanagerin Pflege & Betreuung I Personaleinsatzplanung I Fachbereich Erste-Hilfe

Marianne Krege

Marketing I EDV I Materialwesen I Verwaltung

Anika Kirste

Buchhaltung I Vertrieb I Fachbereich Brandschutz

Jasmin Leder

Personalverwaltung I Fachbereich Betriebssanitäter, Notfalltraining & ACLS

Christian Leder

Geschäftsführer

Janne Schmilgies

Dozentin

Christian Renaudin

Dozent

Warum der dozent

Wir sichern Ihnen die bestmögliche Qualität Ihres Seminars zu! Unsere Dozenten beherrschen ihre jeweilige Methodik und sind auf dem aktuellsten Wissensstand; die eigenen Schulungsräume sind einladend und bestens ausgestattet
Innovationsfreude

Wir setzen auf kreative Köpfe

Dynamisches Umfeld

Langeweile gibt es bei uns nicht

24 / 7

Durchgehende Erreichbarkeit durch unsere Notfallnummer

Gestaltungsfreiraum

Wir passen uns Ihren Bedürfnissen an

Anerkannte Zertifikate

Nachweis des erlernten Wissens

Fachkompetenz

Von Experten lernen

Das sagen unsere kunden

Der Erste-Hilfe-Kurs hat bei uns in der Firma, der avanti GmbH, stattgefunden. Die Terminfindung, die allgemeine Organisation und auch die spätere Abrechnung ging problemlos und sehr schnell. Unsere Dozentin, welche vom Fach kommt, hat den Kurs informativ und unterhaltsam durchgeführt und ist auch auf unsere Fragen, egal wie komisch sie waren, eingegangen. Viele Kollegen und ... Hendrik Timm

Hendrik Timm

Kompetenz, Fachwissen und ein lockeres Klima haben mich überzeugt ! Die Vermittlung der Themen war sehr gut und man ist super mit auf die Reise genommen worden. Absolut empfehlenswert im Rhein-Main Gebiet.

Erl König

Das Training war sehr aufschlussreich und ich konnte mein Wissen zum Thema ACLS und BLS auffrischen. Der Einstieg in das Training beinhaltete Informationen zu einer Medikamentengruppe welche auch notfallmäßig eingesetzt werden kann bzw hin und wieder eingesetzt werden muss.. Ich bin von dem Ablauf des Trainings und der Kompetenz des Dozenten überzeugt und werde zum ... Andress Fischer

Andress Fischer

Ich habe am 02.06. den Ersthelfer Kurs in Henstedt-Ulzburg besucht. Tolle Dozentin, sie hat das Thema ganz anders rüber gebracht. Mit viel Freude und viel Spaß. Ich komme wieder!

Manuel Spitzeck

der kursablauf

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FAQ

Der Nachweis eines Brandschutzkonzeptes ist in den Bundesländern unterschiedlich geregelt. 

 

Welche Behörde kontrolliert den Brandschutz?

Die Feuerwehren und die Brandaufsichtsbehörden kontrollieren deshalb Gewerbebetriebe in regelmäßigen Brandschauen. In welchem Turnus ein Objekt begangen werden sollte, ist in den Zielen der Berufsfeuerwehren festgelegt.

Im Allgemeinen empfiehlt es sich mindestens einmal jährliche eine vollständige Brandschutzbegehung durchzuführen.

Bei Auffälligkeiten kommen wir auch gerne öfter zu Ihnen.

Im Normalfall kommen wir jährlich zu Ihnen in den Betrieb und fertigen ein Protokoll an. Anhand dessen können Sie die Punkte abarbeiten.

Die Berufsgenossenschaften empfehlen alle zwei Jahre einen neuen Kurs zum Brandschutzhelfer zu absolvieren.

Bei uns können Sie diesen Kurs buchen.

Brandschutz sorgt für Schutz von Leben, Gesundheit, Eigentum und Umwelt. Zum einen gehören zum Brandschutz alle Maßnahmen, die im besten Fall eine Brandentstehung vorbeugen und eine schnelle Brandausbreitung verhindern.

Brandschutz kann Menschenleben und Unternehmen retten. Die Feuerwehren und die Brandaufsichtsbehörden kontrollieren deshalb Gewerbebetriebe in regelmäßigen Brandschauen. In welchem Turnus ein Objekt begangen werden sollte, ist in den Zielen der Berufsfeuerwehren festgelegt.

Für die betriebliche Sicherheit im Unternehmen und in den Arbeitsstätten ist der Unternehmer bzw. Arbeitgeber verantwortlich. Brandschutz ist unabhängig von Art und Größe des Betriebes im eigenen Interesse Chefsache.

Gerne unterstützen wir Sie mit unseren Fachkundigen Brandschutzbeauftragten bei der Einhaltung der Vorschriften.

Eine Evakuierungsübung basiert in der Regel auf einer gründlichen Vorbereitung sowie einer theoretischen Unterweisung aller Beteiligten. Erst im Anschluss sollte die praktische Evakuierung erfolgen, bei der die Mitarbeiter die gelernten Verhaltensweisen in die Praxis umsetzen.

Gerne planen wir eine solche Übung gemeinsam mit Ihnen.

Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.

Im Arbeitsschutzgesetz wird unter § 10 ArbSchG der Arbeitgeber verpflichtet, entsprechend der Art der Arbeitsstätte und der Tätigkeiten sowie der Zahl der Beschäftigten die Maßnahmen zu treffen, die zur Ersten Hilfe, Brandbekämpfung und Evakuierung der Beschäftigten erforderlich sind. Dabei hat er der Anwesenheit anderer Personen Rechnung zu tragen.

Da es keine weiteren rechtlichen Vorgaben gibt, muss der Arbeitgeber im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung eigenverantwortlich festlegen, wieviel Evakuierungshelfer erforderlich sind und welche Ausbildung sie haben müssen. Die Anzahl, Ausbildung und Ausrüstung der Evakuierungshelfer muss dabei in einem angemessenen Verhältnis zur Beschäftigtenanzahl und zum betrieblichen Gefährdungspotential stehen.

In Abschnitt 7.3 Ziffer 2 der Technischen Regel für Arbeitsstätten ASR A2.2 – Maßnahmen gegen Brände“ wird zur Bestellung von Brandschutzhelfern ergänzend ausgeführt: „(…) Ein Anteil von fünf Prozent der Beschäftigten ist in der Regel ausreichend. Eine größere Anzahl von Brandschutzhelfern kann z. B. bei erhöhter Brandgefährdung, der Anwesenheit vieler Personen, Personen mit eingeschränkter Mobilität sowie großer räumlicher Ausdehnung der Arbeitsstätte erforderlich sein.“

Prinzipiell spricht nichts dagegen, dass Brandschutzhelfer auch Evakuierungshelfer sind, sofern die Gefährdungsbeurteilung ergibt, dass genügend Brandschutzhelfer vorhanden sind und sie somit nicht in ihren eigentlichen Aufgaben eingeschränkt werden.

Auf die DGUV Information 205-033 „Alarmierung und Evakuierung“ weisen wir hin.

„Mir kann das nicht passieren. Bei mir brennt es nicht.“ – So denken viele Gebäude­betreiber und vernachlässigen den Brandschutz ihres Gebäudes. Doch die Statistik spricht etwas Anderes: Brände in Wohn- und Gewerbe­bauten nehmen weiter zu. Große Brandereignisse der jüngsten Zeit aber auch aus der Vergangen­heit bewegen immer wieder aufs Neue dazu, sich mit dem Brandschutzwesen zu beschäftigen. Die Bilder von lodernden Häusern oder zerstörten Gebäude­komplexen sowie die Nachrichten über verunglückte Opfer erschüttern, beängstigen und werfen die Frage auf: Hätte der Brand verhindert werden können?

 

Eines ist klar: Brandschutz sorgt für Schutz von Leben, Gesund­heit, Eigentum und Umwelt. Zum einen gehören zum Brandschutz alle Maß­nahmen, die im besten Fall eine Brandentstehung vorbeugen und eine schnelle Brandausbreitung verhindern. Auch ein Hallen­dach darf beispiels­weise nicht zur Brandausbreitung beitragen. Ganz im Gegenteil: Es sollte eindämmend wirken. Dafür gibt es eine eigene Norm: die DIN18234. Sie definiert Maßnahmen zur Begrenzung der Brandweiterleitung durch Dächer -auch für Tageslichtsysteme. Zum anderen liegt der Fokus bei Brandschutz auf Vorkehrungen, die mögliche Schäden auf ein Mindestmaß begrenzen, so wie etwa Maßnahmen, die die Rettung von Menschen und Tieren im Falle eines Schaden­feuers schnellstens ermöglichen und wirksame Löscharbeiten zulassen. Deshalb gliedert sich der Brandschutz grundlegend in zwei wichtige Bereiche: den vorbeugenden und den abwehrenden Brandschutz.

 

Zum vorbeugenden Brandschutz zählen all die Maßnahmen, welche im Vorfeld getroffen werden, um die Entstehung und Ausbreitung von Bränden zu verhindern. Der vorbeugende Brandschutz unterteilt sich noch einmal in drei Bereiche: baulichen Brandschutz, anlagentechnischen Brandschutz sowie organisatorischen Brandschutz. Durch die darin getroffenen Vorkehrungen kommt es idealer­weise erst gar nicht zum Brand.

 

Die Realität sieht aber leider oft anders aus und es kommt doch zum Brand. In diesem Moment kommt der abwehrende Brandschutz ins Spiel.

Der abwehrende Brandschutz ist insbesondere eine Aufgabe der Feuerwehr.

Der zentrale Schwerpunkt des abwehrenden Brandschutzes liegt bei feuerwehrtaktischen und feuerwehr­technischen Maßnahmen, die zur Rettung von Menschen, Tieren sowie Sachwerten, der Brandbekämpfung und der Abwendung von Umweltgefahren er­forderlich sind.

Aber auch die Behörden haben einen bestimmten Verantwortungs­bereich beim abwehrenden Brandschutz.

Sie sichern die Löschwasser­versorgung, das Ausweisen von Aufstell- und Bewegungsflächen und Notrufsysteme.

Die Aufgaben der Fachkraft für Arbeitssicherheit im Brandschutz

Die gesetzlichen Regelungen über Betriebsärzte, Sicherheitsingenieure und andere Fachkräfte für Arbeitssicherheit beschreiben u.a. auch die Aufgaben der Fachkräfte für Arbeitssicherheit (Sicherheitsfachkraft, Sicherheitsingenieur). Der Brandschutz gilt als Teilgebiet der Arbeitssicherheit und wird in der BGI 560 der Fachkraft für Arbeitssicherheit mit folgenden Aufgaben zugeschrieben:

– Beraten unter dem Gesichtspunkt des vorbeugenden und abwehrenden Brandschutzes bei

Planung, Ausführung und Unterhaltung von Betriebsanlagen, Einführung von Arbeitsverfahren und Arbeitsstoffen, Gestaltung der Arbeitsplätze und des Arbeitsablaufs.

– Durchführung von Brandrisikoanalysen.

– Regelmäßiges Begehen aller Arbeitsbereiche – auch der Büros und Lager – zur Ermittlung von Brandgefahren.

– Mängel im vorbeugenden Brandschutz den verantwortlichen Vorgesetzten mitteilen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung vorschlagen.

– Ursachen von Bränden untersuchen, die Untersuchungsergebnisse auswerten und Maßnahmen zu verbesserter Brandverhütung vorschlagen.

– Ausbilden, informieren und motivieren, so dass sich jeder Beschäftigte den Anforderungen des Brandschutzes entsprechend verhält und in der Lage ist, zweckmäßige Hilfe zu leisten.

Auf Baustellen bestehen vielfältige Gefahren, die über die typischen Brandrisiken in bezugsfähigen Gebäuden hinausgehen. Die Gefährdung ergibt sich aus der Brandanfälligkeit der verwendeten Baumaterialien und der Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten. Mit dem Fortschreiten des Bauprojekts ändern sich auch die Gefahrenquellen. Zeit- und Kostenbeschränkungen, mangelnde Koordination zwischen verschiedenen Unternehmen und Werken, die enge räumliche Zusammenarbeit der Arbeiten sowie Sprachbarrieren tragen zusätzlich zur Problematik bei. Die Sicherheit von Bauarbeitern und anderem Personal, das sich in der Nähe der Baustelle aufhält, ist gefährdet. Darunter fallen auch Feuerwehrleute, die in einer sich täglich verändernden Umgebung Brände bekämpfen und Menschen retten müssen.

Neben der Gefährdung von Personen ist auch der Sachschutz ein wichtiger Aspekt. Schäden in Millionenhöhe können entstehen, wenn beispielsweise ein schnell fertiggestelltes Gebäude zerstört wird und dadurch die geplante Nutzung erheblich verzögert wird. Im Folgenden werden die häufigsten Gefahren auf Baustellen beschrieben und erläutert.

Es gibt mehrere gängige Brandschutzmaßnahmen, die auf Baustellen umgesetzt werden können, um das Risiko von Brandereignissen zu verringern:

Brandschutzplan: Entwickeln Sie einen umfassenden Brandschutzplan, der speziell auf die Baustelle zugeschnitten ist. Stellen Sie sicher, dass alle Mitarbeiter mit dem Plan und ihren Aufgaben im Brandfall vertraut sind.

Feuerlöscher: Stellen Sie auf der gesamten Baustelle leicht zugängliche und ordnungsgemäß gewartete Feuerlöscher auf. Schulen Sie Ihre Mitarbeiter darin, sie effektiv zu nutzen.

Rauchverbot: Führen Sie auf der Baustelle ein striktes Rauchverbot ein, um versehentliche Brände durch weggeworfene Zigarettenkippen zu verhindern.

Genehmigungen für Heißarbeiten: Richten Sie ein Genehmigungssystem für Heißarbeiten (z. B. Schweißen, Schneiden, Löten) ein, um sicherzustellen, dass diese Arbeiten sicher und unter Einhaltung geeigneter Brandschutzmaßnahmen durchgeführt werden.

Elektrische Sicherheit: Überprüfen Sie regelmäßig elektrische Geräte und Leitungen, um potenzielle Gefahren zu erkennen und zu beseitigen, die zu elektrischen Bränden führen könnten.

Lagerung brennbarer Materialien: Lagern Sie brennbare Flüssigkeiten und Materialien in dafür vorgesehenen, feuerbeständigen Behältern, entfernt von Zündquellen.

Freier Zugang zu Hydranten: Stellen Sie sicher, dass Hydranten zugänglich sind und nicht durch Baumaterialien oder Geräte blockiert werden.

Sprinkleranlagen: Installieren Sie temporäre oder permanente Sprinkleranlagen in Hochrisikobereichen, um aktiven Brandschutz zu gewährleisten.

Feuermelder und -erkennung: Installieren Sie auf der gesamten Baustelle Feuermelder und Rauchmelder, um im Brandfall frühzeitig zu warnen.

Schulung und Schulung: Bieten Sie allen Arbeitnehmern Brandschutzschulungen an, einschließlich Evakuierungsverfahren und der ordnungsgemäßen Verwendung von Brandschutzausrüstung.

Kontrollierter Zugang: Kontrollieren Sie den Zugang zur Baustelle, um zu verhindern, dass unbefugte Personen eindringen und möglicherweise Brandgefahr verursachen.

Sauberkeit der Baustelle: Sorgen Sie für eine saubere und organisierte Baustelle und entfernen Sie regelmäßig Schutt und brennbare Materialien.

Feuerbeständige Baumaterialien: Verwenden Sie nach Möglichkeit feuerbeständige Baumaterialien, um die Wahrscheinlichkeit einer Brandausbreitung zu verringern.

Notfall-Evakuierungsübungen: Führen Sie regelmäßig Notfall-Evakuierungsübungen durch, um sicherzustellen, dass alle Mitarbeiter wissen, wie sie im Brandfall schnell und sicher reagieren können.

Durch die Umsetzung dieser Brandschutzmaßnahmen können Baustellenleiter das Risiko von Brandereignissen deutlich reduzieren und die Sicherheit der Arbeiter und der Umgebung gewährleisten.

Diese Frage können wir nicht pauschal beantworten. Unsere Brandschutzbeauftragte können Sie vor Ort besuchen und dieser Frage auf den Grund gehen!

Gegen die Brandausbreitung auf andere Gebäude wirken Gebäudeabstände zwischen Gebäuden (Art. 6, Mindestabstandsflächentiefen), Brandwände als Gebäudeabschlusswände an oder in der Nähe der Grundstücksgrenze (Art. 28), Trennwände zwischen aneinandergebauten Gebäuden auf demselben Grundstück (Art. 27) und Anforderungen an Dächer (Art. 30).

Die Brandausbreitung auf andere Gebäude soll danach zunächst durch die Einhaltung eines Abstandes zwischen Gebäuden verhindert oder zumindest so eingeschränkt werden, dass sie mit Hilfe der Feuerwehr unterbunden werden kann. Das Gesetz geht davon aus, dass bei Einhaltung der Mindestabstandsflächentiefe von 3 m vor jedem Gebäude (Art. 6 Abs. 5 bis 7) und dem so entstehenden Mindestabstand zwischen Gebäuden von 6 m im Normalfall das Schutzziel eingehalten ist.

Wird der Abstand von 6 m unterschritten, so muss gegebenenfalls baulich einer Brandübertragung vorgebeugt werden (Anforderungen an die Beschaffenheit der Außenwände, Lage von Öffnungen; Brandschutz ist Prüfgegenstand bei der Gestattung einer Abweichung von der Mindestabstandsfläche). Beträgt der Gebäudeabstand zwischen fremden Gebäuden (Gebäuden auf verschiedenen Grundstücken) weniger als 5 m, ist grundsätzlich mindestens eine Brandwand erforderlich (Art. 28 Abs. 2 Nr. 1).

Werden Gebäude ohne Abstand aneinandergebaut, so sind sie jeweils durch Brandwände (an der Grundstücksgrenze) abzuschließen; zwischen verschiedenen Gebäuden auf dem eigenen Grundstück genügen seit dem ÄndG 08 Trennwände (Art. 27).

Eine Brandausbreitung auf andere Gebäude ist vor allem über die Dächer zu befürchten. Die in Art. 30 Abs. 1 geforderte „harte Bedachung“ wirkt passiv gegen die Brandausbreitung zwischen Gebäuden: sie schützt ein Gebäude vor dem Brand eines anderen Gebäudes. Die Bedachung muss widerstandsfähig gegen Flugfeuer und strahlende Wärme sein. Gebäude, deren Dächer nicht widerstandsfähig in diesem Sinn sind und eine sogenannte weiche Bedachung haben (z. B. Stroh oder Holzschindeln), müssen große Abstände zu anderen Gebäuden einhalten (Art. 30 Abs. 2).

Damit Dachaufbauten, Solaranlagen, Teile der Dachkonstruktion oder Dachöffnungen nicht zur Übertragung von Feuer auf benachbarte Gebäude oder Gebäudeteile beitragen, werden Abstände z. B. zu den Brandwänden/Trennwänden oder baulicher Schutz verlangt (Art. 30 Abs. 5).

Andere Abstände zur Brandverhütung können sich ergeben aus dem Waldgesetz oder der VVB (Erl. 2.3).

Feuerlöscher und Rauchwarnmelder gehören an Bord

Grundsätzlich sollten die „fahrenden Ferienhäuser“ mit Feuerlöschern, Gas- und Rauchwarnmeldern ausgestattet sein. Rauchwarnmelder – wie sie auch in jeder Wohnung vorgeschrieben sind – warnen die Bewohner, wenn es irgendwo qualmt oder glimmt, oftmals bevor der Brand entsteht. Insbesondere nachts sind sie lebensrettend, wenn der Geruchssinn im Schlaf ausgeschaltet ist.

Die häufigsten Brandursachen im Inneren des mobilen Heims sind unsachgemäß eingebaute oder angeschlossene Gas- und Elektrogeräte. Während im Vorzelt oder auf der Wiese der unsachgemäße Umgang mit offenem Feuer zu Bränden führen kann. Ein weiteres Problem ist der Stauraum. Neben den Gasflaschen befinden sich hier oftmals Grillkohle, Anzünder und auch Farbreste oder benutze Öllappen. Die dadurch gegebene Brandgefahr wird nicht wahrgenommen oder unterschätzt. Entsteht ein Feuer, greifen die Flammen binnen Minuten auf Zelte und Fahrzeuge über. Wobei sich ein entstehender Brand in den meisten Fällen mit einem Feuerlöscher unter Kontrolle bringen lässt.

Landesverordnung über Camping- und Wochenendplätze zwingend beachten

Die Ausstattung der Fahrzeuge mit Feuerlöschgeräten und Warnmeldern ist das eine. Vorbeugende Brandschutz-Maßnahmen auf dem Campingplatz sind das andere. Wichtige Hinweise geben die Betriebsvorschriften für Camping- und Wochenendplätze, wobei die zuständige Bauaufsichtsbehörde die Brandschutzmaßnahmen vor Ort überwacht. Auf Seiten der Campingplatz-Betreiber ist zum Beispiel darauf zu achten, dass zwischen Zelten und Wohnwagen genügend Abstand besteht. So ist eine Unterteilung der Plätze durch Brandgassen und Brandschutzstreifen in einzelne Abschnitte mit einer begrenzten Anzahl von Standplätzen vorgeschrieben.

Für den Brandschutz ist nicht nur eine Löschwasserversorgung über Hydranten oder eine Löschwasserentnahmestelle zwingend vorgeschrieben, sondern auch die Ausstattung des Geländes mit ausreichend Feuerlöschern der Brandklasse ABC. Wobei Anzahl und räumlicher Abstand zwischen den einzelnen Feuerlöschern ebenfalls von den Vorgaben des jeweiligen Bundeslandes abhängig sind. Während zum Beispiel Nordrhein-Westfalen einen 6-kg-ABC-Feuerlöcher für je 25 Aufstellplätze mit einem maximalen Abstand von 40 Metern zum nächsten Feuerlöscher vorschreibt, fordert Schleswig-Holstein für jeweils 20 Stellplätze einen 6-kg-ABC-Feuerlöcher mit einem maximalen Abstand von 60 Metern zwischen den Geräten. 

Eine grundlegende Brandschutzforderung für Dächer ist bereits in der Musterbauordnung (und den jeweiligen Landesbauordnungen) verankert und beschreibt die Forderung nach Wiederstandfähigkeit gegen Flugfeuer und strahlender Wärme von Dachkonstruktionen. Dies wird auch als harte Bedachung bezeichnet.

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