Kursangebot

Erste Hilfe am Kind

Sie freuen sich über die ersten Schritte und Worte Ihres Nachwuchses. Fahrrad fahren lernen und die Einschulung sind ganz besondere Momente im Leben von Eltern und Kindern. Viele von Ihnen stellen sich dennoch die Frage: „Was soll ich tun, wenn etwas passiert?“.

Der Kurs Erste Hilfe am Kind richtet sich vor allem an Eltern und Großeltern, aber auch an Babysitter und alle anderen privat Interessierten, die viel mit Kindern zu tun haben.

Auf Grund des Feedbacks bieten wir diesen Kurs für die Dauer von 4 Stunden an. Hier haben wir die wichtigsten Informationen für Sie zusammengeschnitten.

Sollten Sie an einem ausführlichen Kurs interessiert sein, können Sie sich – auch als Privatperson – gerne zu einem BG-Kurs anmelden.

 

Erste Hilfe AM KIND mit BG Anerkennung

Dieser Erste Hilfe am Kind Kurs richtet sich vor allem an Tagesmütter, Kindergärtner/innen, Pflegeeltern und andere Berufsgruppen, die mit Kindern zu tun haben.

Angst vor Gefahrensituationen abbauen

Schnell ist ein Kind gestürzt oder wurde beim Kuchen essen von einer Biene im Hals- oder Mundbereich gestochen. In diesem Kurs möchten wir Ihnen die Angst vor derartigen Verletzungen, Gefahrensituationen und Krankheiten nehmen. In Übungspuppen können Sie das Gelernte dann direkt umsetzen und praktisch einüben.

Dozenten auf Erste Hilfe am Kind spezialisiert

Unsere Dozenten sind auf Kindernotfälle spezialisiert. Sie lernen, welche Sicherheitsmaßnahmen Sie ergreifen sollten, um Ihre Kinder zu schützen. Außerdem erfahren Sie, was bei Verletzungen beim Sport und Spielen, Knochenbrüchen, Vergiftungen und Verbrennungen zu tun ist. Auch die Reanimation bei Kindern gehört zum Kurs Erste Hilfe am Kind. Sie lernen, sich in Notfallsituationen richtig zu verhalten und die entsprechenden Maßnahmen einzuleiten.

 

Wichtige Information:

Durch unsere Anerkennung bei den Berufsgenossenschaften und unsere Zertifizierung bei der DGUV (Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung) ist es uns möglich, den Kurs mit den Berufsgenossenschaften und Unfallkassen abzurechnen.

Bitte erkundigen Sie sich rechtzeitig, ob die Kosten für SIE übernommen werden können!

Im Falle einer Mitgliedschaft bei der BGW (Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und Wohlfahrtspflege) oder der Unfallkasse Nord muss dazu im Vorwege eine Kostenübernahmeerklärung beantragt und bei uns eingereicht werden.